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/ ©Montage: Pexels
Symbolfoto auf 5min.at zeigt drei Studenten und Geld.
Die Bildungskarenz, wie man sie bisher kannte, wird abgeschafft. Neu kommt die "Weiterbildungszeit".

Bildungskarenz – die neuen Regeln ab 2026 stehen fest

Die neuen Rahmenbedingungen zur Bildungskarenz wurden heute vorgestellt. Die Regeln werden vor allem strenger.

von Redaktion 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(264 Wörter)
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Es ist seit Monaten bekannt: Die bisherige Bildungskarenz wird aufgehoben. Grund sind Sparpläne, aber auch die Wirksamkeit der Bildungskarenz. Seit heute Mittwoch, 2. April 2025 stehen die neuen Regeln zur Neugestaltung fest. „Mit der neuen Weiterbildungszeit schaffen wir das Auszeitmodell der Vergangenheit ab und schaffen stattdessen eine echte standortpolitische Maßnahme, mit dem Ziel die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden in Österreich zu erhöhen und eine echte Weiterqualifizierung für Arbeitnehmer zu ermöglichen“, so Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP).

Auf einen Blick

  • Bildungskarenz wird zur „Weiterbildungszeit“
  • Neue Regeln treten ab Ab. 1. Jänner 2026 in Kraft
  • verpflichtende Bildungsberatung vorher
  • 12 Monate Mindest-Beschäftigungszeit
  • Bildungskarenz in Anschluss an eine Elternkarenz ist nicht möglich
  • Strengere Anwesenheitsverpflichtung

 

Auch Mindest-Stundenausmaß steigt

Das Mindest-Stundenausmaß für die Weiterbildung wird auf 20 Wochenstunden erhöht. Bei Studien ändert sich folgendes: Statt bisher acht ECTS-Punkte müssen nun 20 erreicht werden. Mit der Änderung will die Regierung die Empfehlungen des Rechnungshofs und des WIFO entsprechen. Die Neuregelung wird vor dem Sommer 2025 ausgearbeitet und mit 1. Jänner 2026 eingeführt. Es werden dafür maximal 150 Millionen Euro jährlich budgetiert. Bildungskarenz und Bildungsteilzeit können weiterhin mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, das aber nur ohne staatliche Unterstützung.

Übergangsbestimmungen bereits vereinbarter Bildungskarenz

Ab dem 1. April 2025 wird für neu abgeschlossene Vereinbarungen zur Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit kein Weiterbildungsgeld bzw. Bildungsteilzeitgeld mehr ausbezahlt. Für bereits zuvor getroffene Regelungen gelten folgende Übergangsbestimmungen: Wurde der Bezug des Weiterbildungsgeldes bzw. Bildungsteilzeitgeldes spätestens mit 31. März 2025 begonnen oder eine entsprechende Zuerkennung durch das AMS bis dahin erteilt, bleibt der Anspruch für die bewilligte Bezugsdauer aufrecht. Zusätzlich gilt: Wer die Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit nachweislich spätestens am 28. Februar 2025 vereinbart hat, erhält weiterhin das Weiterbildungsgeld bzw. Bildungsteilzeitgeld – vorausgesetzt, die jeweilige Weiterbildungsmaßnahme startet spätestens am 31. Mai 2025.

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Bildungskarenz wird zur Weiterbildungszeit 2026

Ein direkter Anschluss der Bildungskarenz an die Elternkarenz wird nun nicht mehr durchgeführt. Die Zahl der Menschen, die eine Elternkarenz an eine Bildungskarenz angehängt haben, ist in den letzten Jahren in die Höhe geschnellt.

Es muss eine mindestens einjährige Beschäftigung beim Arbeitgeber vorliegen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen schriftlich vereinbaren, was sie durch die Weiterbildung erreichen möchten (Ziele).

Das wöchentliche Stunden-Ausmaß wird erhöht.


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