Neue StVO-Novelle: Weniger Verkehr in Innenstädten durch Kameras
Ab 1. Jänner 2026 erlaubt eine Novelle der StVO kamerabasierte Zufahrtskontrollen in Innenstädten. Dies soll vor allem Wien und anderen Städten helfen, verkehrsberuhigte Zonen zu schaffen.
Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll künftig die Einführung kameragestützter Zufahrtskontrollen zur Verkehrsberuhigung in Innenstädten ermöglichen. Die geplante Novelle wird nun von Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) zur Regierungskoordination weitergeleitet, wie er am Sonntag, dem 6. April in einer Mitteilung bekannt gab. Besonders Wien hatte seit Jahren vom Bund eine datenschutzgerechte Grundlage für die Einführung von Einfahrtsbeschränkungen im ersten Bezirk gefordert.
Neuer rechtlicher Rahmen für kameragestütztes Zufahrtsmanagement
Kamerabasierte Systeme sind in Österreich bereits weit verbreitet, etwa bei der Mauterfassung, der Section Control und in Parkgaragen. Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll jetzt ein rechtlicher Rahmen für ein automatisiertes Zufahrtsmanagement geschaffen werden. Die konkrete Umsetzung dieses Systems wird den Städten und Gemeinden überlassen. Geplant ist, dass die Novelle am 1. Jänner 2026 in Kraft tritt. „Mit dieser Novelle setzen wir das Regierungsprogramm konsequent um und schaffen die Möglichkeit für Kommunen, verkehrsberuhigte Zonen effektiver zu gestalten“, betonte Hanke. „Damit erhöhen wir die Lebens- und Aufenthaltsqualität in Österreichs Kommunen und schaffen mehr Raum zum Leben.“
Wien und weitere Städte interessiert
Mehr als 25 Städte haben ihr Interesse an der neuen Novelle zur Verkehrsberuhigung bekundet. „Es freut mich daher besonders, dass die verkehrsberuhigte Innere Stadt, für die wir uns so lange eingesetzt haben, nun Wirklichkeit wird“, erklärte der Wiener Bürgermeister und Städtebund-Präsident Michael Ludwig (SPÖ) in einer gemeinsamen Mitteilung. „Mit der Einführung eines elektronischen Zufahrtsmanagements nach europäischen Standards schaffen wir ein Stadtzentrum, das Raum für Begrünung, Kühlung, attraktive Fuß- und Radwege sowie einladende Aufenthaltsbereiche bietet.“ Wirtschaftskammer-Wien-Präsident Walter Ruck ergänzte, dass von der gesteigerten Aufenthaltsqualität und besseren fußläufigen Erreichbarkeit nicht nur die Anwohner, sondern auch die ansässigen Unternehmen profitieren würden. Der Platz müsse jedoch auch für kurzfristiges Parken genutzt werden können. (APA/Red; 6.4.25)