Urteil im Kellermayr-Prozess: Freispruch für Angeklagten
Der Prozess um die Drohungen gegen die oberösterreichische Ärztin Lisa-Maria Kellermayr ging am Mittwoch ins Finale. Der Angeklagte wurde freigesprochen.
Der Prozess um die Drohungen gegen die oberösterreichische Ärztin Lisa-Maria Kellermayr ist am Mittwoch ins Finale gegangen. Nun steht fest: Für den Angeklagten gab es einen Freispruch. Die Urteilsbegründung läuft aktuell noch. Nähere Details dazu folgen. Der Angeklagte soll von Februar bis Juli 2022 in E-Mails sowie Twitter-Nachrichten (heute X, Anm.) angekündigt haben, die Medizinerin vor ein noch einzurichtendes „Volkstribunal“ zu stellen und sie „auf die Anklagebank und dann sicher ins Gefängnis“ zu bringen. Er bestreitet das auch nicht, sieht aber nur ein wechselseitiges Streitgespräch, denn Kellermayr antwortete immer wieder. Der Angeklagte bekannte sich daher nicht schuldig. In Österreich liegt nichts gegen den Mann vor, in Deutschland hat er elf Vorstrafen, davon fünf einschlägig, das meiste ist allerdings länger her. Der letzte Strafregister-Eintrag stammt aus dem Jahr 2010.
Auch Ermittlungen in Deutschland
Weil die Staatsanwaltschaft, gestützt auf ein psychiatrisches Gutachten, davon ausgeht, dass diese Drohungen mitursächlich für den Suizid sind, konnte man den Mann, der in Deutschland lebt und dort auch die vorgeworfenen Nachrichten schrieb, in Österreich anklagen. Ansonsten wären für das Delikt der gefährlichen Drohung die deutschen Behörden zuständig. Gegen den Angeklagten war auch in Deutschland ermittelt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat das Verfahren unter Verweis auf jenes in Wels aber vorläufig eingestellt. Die Ausforschung des Angeklagten war kein größeres Problem, denn der Unternehmer schrieb die Nachrichten unter seinem Firmenaccount. Im Gericht in Wels war er allerdings sehr auf seine Anonymität bedacht – außerhalb des Verhandlungssaals stets mit Mütze und dunkler Brille angetan, gegenüber Fotografen penibel auf die Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte achtend. Im Prozess schwieg er und überließ das Wort – bis auf das Schlusswort – seinen drei Verteidigern. Seine deutsche Anwältin Jessica Hamed hat Erfahrung mit dem Themenkomplex der Corona-Maßnahmenkritik, darf ihn aber in Österreich nicht vertreten. Deshalb wurde das Verteidigerteam um die österreichischen Anwälte Sonja Fasthuber und Martin Feigl ergänzt.
Viele Zeugen, viele Themenstränge
Im Lauf der vier Prozesstage wurden zahlreiche Zeugen gehört. Die Verteidigung bemühte sich, ein Bild zu zeichnen, wonach Kellermayr ein ganzes Bündel an Problemen belastete, die auch umfangreich beleuchtet wurden – gesundheitliche, psychische, finanzielle und eben durch die Bedrohungslage, wobei es hier zwei Stränge gibt: Ein nach wie vor unbekannter Täter, der unter dem Namen „Claas“ auftrat, erging sich in Folter- und Tötungsfantasien, der Angeklagte drohte hingegen mit dem „Volkstribunal“. Die Zeugen berichteten einhellig, dass Kellermayr massive Angst hatte, dass sie aber nicht zu überreden war, Social Media zu meiden und stattdessen große Summen in Sicherheitsvorkehrungen steckte. Am meisten hätten die Ärztin die Drohungen von „Claas“ belastet, so der Tenor. Aber auch die Nachrichten des Angeklagten hätten sie demnach nicht unbeeindruckt gelassen.
„Lynchmob“ gefürchtet
Eine Vertraute der Ärztin schilderte, diese habe sich vor einem „Lynchmob“ gefürchtet, auch weil der 61-Jährige die Formulierung „Wir beobachten Sie“, also Plural, verwendete. Zudem kannte Kellermayr seine Identität, wusste von Vorstrafen, und – wie eine im Prozess vorgespielte Sprachnachricht an die Freundin zeigte -, dass er nur zwei Autostunden entfernt wohnte. Der psychiatrische Sachverständige, auf dessen Gutachten sich die Staatsanwaltschaft stützt, sieht die „Volkstribunal“-Drohungen des Angeklagten mitursächlich und zumindest als „Puzzlestein“ für die Suizid-Entscheidung Kellermayrs. Die Frage, ob man dem Angeklagten den Suizid Kellermayrs anlasten könne, ist für die Staatsanwaltschaft eindeutig mit „ja“ zu beantworten, das würden zahlreiche Chats, Sprachnachrichten und Zeugenaussagen zeigen. „Kellermayr war Opfer“, sie habe sich in „ihrem Fort Knox“, der Ordination, nicht mehr sicher gefühlt, sagte einer der zwei Anklagevertreter in seinem Schlussplädoyer. Auch könne man die Drohungen des Angeklagten nicht isoliert von anderen betrachten, vielmehr hätten sie die Ängste der Ärztin verstärkt, was letztlich zu deren Suizid geführt habe. Das zeige auch ein psychiatrisches Gutachten, man fordere daher einen Schuldspruch.
Angeklagter: „War in meiner Angst gefangen“
Die Verteidigung sah das naturgemäß anders: Kellermayr sei in der Impfdebatte „aggressiv“ aufgetreten, sagte Feigl. Aus ihren Wortmeldungen sei für einen Laien keinesfalls erkennbar gewesen, dass sie suizidgefährdet sein könnte. Auch habe Kellermayr erst mit der Planung ihres Suizids begonnen, als eine finanzielle Schieflage der Ordination eintrat. Der Begriff „Volkstribunal“ sei „höchstwahrscheinlich unpassend und polemisch“ gewesen, ergänzte Verteidigerin Fasthuber. Er sei aber lediglich als Kritik an einem System gemeint und Kellermayr habe das auch so verstanden, liest sie aus deren Antworten heraus. „Nicht jede Tragödie ist ein Verbrechen, nicht jedes Opfer hat einen Täter“, forderte die Verteidigung einen Freispruch. Der Angeklagte, der den ganzen Prozess über geschwiegen hatte, äußerte in seinem Schlusswort „ehrliches Bedauern“ über den Tod Kellermayrs, den er aber nie auf seine Kommunikation mit ihr zurückführte. Er schilderte, dass die Coronazeit für ihn sehr beängstigend gewesen sei. Er habe deshalb auch jahrelang massive psychosomatische Gesundheitsprobleme gehabt und sei zudem in Psychotherapie gewesen. „Ich war in meiner Angst gefangen. Meine Ohnmacht habe ich durch Aktivismus kompensieren müssen“, er habe einfach „versucht dagegenzuhalten“. Auch er betonte, dass er mit dem „Volkstribunal“ ein legitimiertes Gericht gemeint habe. (APA/RED 09.04.2025)