Diese Österreicher dürfen bald früher in Pension gehen
Noch vor dem Sommer dürfte es so weit sein, dann werden auch Pflegeberufe als Schwerarbeit gelten. Das bedeutet für Betroffene, dass eine Pension mit 60 Jahren in greifbare Nähe rückt - sofern man die Voraussetzungen erfüllt.
Als „Zeichen des Respekts und der Wertschätzung“ sollen Pflegeberufe künftig in die Schwerarbeitsregelung mit aufgenommen werden. Das zumindest haben ÖVP, SPÖ und NEOS so – neben einigen weiteren Punkten die Schwerarbeit betreffend – im Regierungsprogramm festgelegt. Und das wird wohl dem Vernehmen nach, „noch vor dem Sommer“ so weit sein, freut sich nun auch Ingrid Korosec, Präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes, in einer Aussendung. Für sie ein „bedeutender Schritt zur Anerkennung der herausfordernden Arbeitsbedingungen im Pflegebereich“.
Pension mit 60 schon möglich
„Pflegekräfte leisten täglich körperlich und psychisch anspruchsvolle Arbeit, oft unter schwierigen Bedingungen. Die geplante Anerkennung ihrer Tätigkeit als Schwerarbeit ist ein Akt der Wertschätzung und des Respekts“, so Korosec weiter. Diese Entscheidung würde außerdem nicht nur den Pflegekräften zugutekommen, sondern ein Signal an die Gesellschaft senden. „Es zeigt, dass die Bundesregierung die Bundesregierung die Leistungen unserer Pflegekräfte anerkennt und bereit ist, konkrete Schritte zu setzen, um ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern und den Übergang in die Pension direkt aus der Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.“ Für die Schwerarbeits-Pension braucht es derzeit 540 Versicherungsmonate (45 Jahre), die Pflegeausbildung ist teilweise aber erst nach dem 20. Lebensjahr abgeschlossen. Ob und inwiefern es hier zu Änderungen kommt, wird sich noch zeigen und ist zum aktuellen Zeitpunkt unklar. Wir haben für euch die aktuellen Voraussetzungen für eine frühere (Schwerarbeits-)Pension im Folgenden jedenfalls zusammengefasst.
Was es für die Schwerarbeits-Pension aktuell braucht:
- ab Vollendung des 60. Lebensjahres möglich
- Schwerarbeit geleistet
- 120 Schwerarbeitsmonate (zehn Jahre) innerhalb jener 240 Monate (20 Jahre) vor Pensionsantritt
- Insgesamt 540 Versicherungsmonate (45 Jahre) angehäuft
- bei Pensionsantritt nicht in der Pensionsversicherung pflichtversichert
- man geht keiner sonstigen selbstständigen oder unselbstständigen Arbeit mit einem Gehalt über der Geringfügigkeitsgrenze nach
- man bewirtschaftet keinen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb mit mehr als 2.400 Euro Einheitswert
- man bekommt nicht mehr als 5.550,92 Euro monatlich aus einem öffentlichen Mandat (z. B. Bürgermeister)
Pflegeberuf durch Möglichkeit früherer Pension attraktiviert
Zudem betont die Präsidentin des Seniorenbundes einen weiteren wichtigen Punkt: Der Pflegeberuf wird dadurch wohl massiv attraktiviert. „Indem wir die Rahmenbedingungen verbessern, schaffen wir Anreize für junge Menschen, in diesen wichtigen Beruf einzusteigen und auch langfristig darin zu bleiben. Denn der Bedarf an Pflegekräften wird durch den demografischen Wandel in den nächsten Jahrzehnten stark ansteigen.“