Hitlergruß auf Kärntner Brauchtumsfest sorgt für Empörung
Für Wirbel sorgte derzeit eine Fotobox-Aufnahme von einem Brauchtumsfest im Bezirk Feldkirchen. Darauf zu sehen: Mehrere Jugendliche, welche den „Hitlergruß“ zeigen.
Der römische Gruß, auch „Hitlergruß“ genannt, ist sowohl in Österreich als auch in Deutschland verboten. Das Zeigen erfüllt den Strafbestand nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes*. Nichtsdestotrotz sorgt derzeit in Kärnten eine Fotobox-Aufnahme für Wirbel, auf der mehrere Jugendliche genau diesen in die Kamera zeigen.
Hitlergruß auf Kärntner Brauchtumsfest
Entstanden ist das Bild auf einer Brauchtumsveranstaltung am Ostersonntag, dem 20. April 2025, im Bezirk Feldkirchen: „Dort hatten wir eine Fotobox, die natürlich jeder verwenden konnte. Leider haben es einige Besucher übertrieben“, berichtet ein anonymes Mitglied jenes Jugendverbandes, welcher sich für die Organisation des Events verantwortlich zeigte. „Unsere Leiterin ist auf dem Weg auf das Polizeirevier, um die Anzeige aufzugeben“, erklärt der Verein gegenüber 5 Minuten außerdem. Offenbar dürfte mit der Pose wohl auf den Geburtstag Hitlers angespielt worden sein. Dieser jährte sich nämlich ebenfalls am 20. April.
Grüne zu Hitlergruß-Foto
„Anscheinend ist den Akteur:innen nicht bewusst, dass NS-verherrlichende Gesten strafrechtlich relevant und mit keinem jugendlichen Leichtsinn zu rechtfertigen sind. Sie sind geschichtsverachtend und haben in unserer demokratischen Gesellschaft keinen Platz“, äußert sich auch Olga Voglauer, Nationalratsabgeordnete und Landessprecherin der Grünen Kärnten, zu dem Foto. „Im heurigen Erinnerungsjahr, 80 Jahre nach der Befreiung vom NS-Terror, ist so ein Bild ein Schlag ins Gesicht aller Überlebenden – und all jener, die aus der Geschichte gelernt haben“, betont Voglauer abschließend.
*Nationalsozialistische Wiederbetätigung:
§ 3g. Wer sich auf andere als die in den §§ 3a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
Quelle: www.parlament.gv.at