Österreicher wird gekündigt, muss jetzt 38.000 Euro zahlen
Falsche AMS-Beratung und ein Behörden-Marathon kosteten ihn 38.000 Euro – jetzt bekommt Andreas H. endlich rückwirkend sein Arbeitslosengeld.
Er hat immer gearbeitet – und das sogar trotz einer psychischen Erkrankung. Zuerst als Mechaniker im Lagerhaus, später als Facharbeiter bei einer Firma in St. Pölten. Mit 31. März 2023 wurde er gekündigt. Weil er eigentlich als „begünstigter Behinderter“gilt, hat er die Kündigung angefochten. Doch dann kam alles anders. Ein Behördenchaos war die Folge.
38.000 Euro weg – und kein Cent vom AMS
Die unglückliche Kombination aus überlanger Verfahrensdauer beim Sozialministerium-Service (SMS) und schlechter Beratung durch das Arbeitsmarktservice (AMS) Niederösterreich führte dazu, dass Andreas H. einerseits 38.000 Euro Gehalt an seinen Ex-Arbeitgeber zurückzahlen musste und dass er andererseits aber für die Zeit seit April 2023 keinen Cent Arbeitslosengeld bekommen hatte.
Hintergrund:
Für die Kündigung eines „begünstigten Behinderten“ ist die Zustimmung des Sozialministerium-Service (SMS) notwendig. Solange das SMS prüft, ist unklar, ob es zu einer Kündigung kommt oder nicht. Entsprechend weiß man auch erst im Nachhinein, ob man arbeitslos ist oder nicht. Währenddessen muss die Firma Lohn bzw. Gehalt weiterzahlen. Stimmt das SMS der Kündigung zu, muss der Betroffene Lohn/Gehalt an den Arbeitgeber zurückzahlen.
Kein Hinweis vom AMS
In seiner Not hat sich Andreas H. an die Volksanwaltschaft gewandt. Volksanwalt Bernhard Achitz: „Wir konnten das AMS doch noch davon überzeugen, den damaligen Antrag auf Arbeitslosengeld gelten zu lassen. Nun sollte er also rückwirkend das Arbeitslosengeld bekommen.“ In Fällen wie jenem von Andreas H. empfiehlt die Volksanwaltschaft, sich vorsorglich arbeitslos zu melden. Darauf wurde Andreas H. vom AMS NÖ aber nicht hingewiesen. Volksanwalt Achitz: „So etwas kann aber der Betroffene im Normalfall nicht wissen.“
Verfahren dauerte 15 Monate
Bei Andreas H. kommt aber dazu, dass das SMS extrem lang für seine Entscheidung gebraucht hat, nämlich 15 Monate statt der gesetzlichen Frist von höchstens sechs Monaten. Wegen dieser langen Verfahrensdauer hat sich die enorm hohe Summe von 38.000 Euro angesammelt, die Andreas H. zurückzahlen musste.
Volksanwaltschaft kritisiert scharf
Das AMS meinte, man hätte nicht damit gerechnet, dass das Verfahren so ausgehen würde, dass die Kündigung genehmigt würde und Andreas sein Gehalt zurückzahlen müsse. Achitz dazu: „Das ist aber völlig unerheblich, man kann nie vorwegnehmen, wie ein Verfahren ausgeht. Das AMS hätte Herrn H. auf die möglichen Folgen aufmerksam machen und seinen Antrag auf Arbeitslosengeld vorsorglich annehmen müssen. Dann wäre nichts passiert, und H. wäre abgesichert gewesen!“
Antrag wird neu geprüft
Nach Einschreiten der Volksanwaltschaft hat das AMS Niederösterreich den Fall noch einmal geprüft. Ergebnis: Es sei nicht klar, ob Andreas ausreichend informiert worden sei. „Diesen Fehler nehmen wir zum Anlass, um mit Herrn H. eine Neuaufnahme seines Antrages auf Arbeitslosengeld zu starten“, so das AMS: „Die finanziellen Sorgen, die Herr H. zwischenzeitig auf sich nehmen musste, bedauern wir aufrichtig und freuen uns umso mehr, ihm letztlich eine positive Nachricht übermitteln zu können.“ Volksanwalt Achitz: „Es ist dem AMS hoch anzurechnen, dass sie sich das noch einmal angeschaut haben.“