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Foto in Beitrag von 5min.at: Zu sehen ist ein alter Mann, der verwirrt schaut, dahinter eine Uhr und ein Pensions-Geldtopf.
Dem Pensionssystem in Österreich stehen Änderungen bevor.

Pensionsreform in Österreich: Wie lang du jetzt noch arbeiten musst

Die wohl größte Pensionsreform seit vielen Jahren steht in Österreich in den Startlöchern. Dabei werden zahlreiche Maßnahmen gesetzt - darunter auch eine Änderung bei der Korridorpension. Zwei Tabellen zeigen nun, was gilt.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
3 Minuten Lesezeit(515 Wörter)
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Vor wenigen Tagen hat die neue Regierung die „größte Pensionsreform seit 20 Jahren“ vorgestellt, wie etwa NEOS-Klubobmann Yannick Shetty meinte. In dieser Reform inbegriffen ist auch eine Verschiebung der Korridorpension nach hinten. Das heißt, dass jene Menschen, die mit einem solchen Ruhestand gerechnet haben, künftig zumindest ein Jahr länger warten müssen. Mehr dazu hier: Neue Pensionsreform: Diese Änderungen erwarten die Österreicher. Eine Tabelle, die dem Gesetzesentwurf angehängt ist, zeigt nun auch, wie das ganze aussehen soll. Wir fassen euch das zusammen.

Foto in Beitrag von 5min.at: Zu sehen ist NEOS-Klubobmann Yannick Shetty.
©Parlamentsdirektion / Johannes Zinner
Yannick Shetty spricht von der „größten Pensionsreform seit 20 Jahren“.

Stufenweises Anheben des Antrittsalters der Korridorpension

Das Antrittsalter und die zu leistenden Beitragsmonate für die Korridorpension werden nämlich nicht auf einmal angehoben, es soll Schritt für Schritt gehen – ähnlich wie es bei den Frauen derzeit ebenfalls der Fall ist, wo das Antrittsalter ja von 60 auf 65 Jahre angehoben wird. Mehr dazu hier: Länger arbeiten: Diese Personen müssen ihre Pension verschieben. Es geht also darum, wann man geboren ist, ob man nun schon mit 62 oder doch erst mit 63 Jahren gehen darf.

Was ist die Korridorpension überhaupt?

Bei der Korridorpension handelt es sich in Österreich grundsätzlich um eine Art vorgezogener Alterspension – wenn man die Voraussetzungen erfüllt. Aktuell ist das ein Alter von 62 Jahren und mindestens 480 Versicherungsmonate (40 Jahre).

Dabei muss man aber mit Abschlägen rechnen, genauer gesagt gibt es für jeden Monat, den man vor dem Regelpensionsalter in den Ruhestand geht, um 0,425 Prozent weniger Geld. Pro Jahr sind das dann 5,1 Prozent, auf die drei Jahre zwischen 62 und 65 Jahren gerechnet, sind es 15,3 Prozent, die man weniger an Pension bekommen würde.

Antrittsalter steigt im zweimonatlichen Rhythmus

Zwei Tabellen im Gesetzesentwurf zeigen nun, wie sowohl das Alter als auch die Versicherungsmonate ansteigen. Letztere steigen nämlich gleich um 24 Monate – man muss am Ende des Prozesses also 42 Jahre gearbeitet haben. Das Antrittsalter wiederum steigt um ein Jahr von 62 auf 63 Jahre – und das im zweimonatlichen Rhythmus. Die folgenden beiden Tabellen zeigen nun, was für wen in Österreich künftig gelten könnte.

GeburtstagAntrittsalter für Korridorpension
vor dem 1. Jänner 1964 geboren62 Jahre
zwischen 1. Jänner und 31. März 196462 Jahre und 2 Monate
zwischen 1. April und 30. Juni 196462 Jahre und 4 Monate
zwischen 1. Juli und 30 September 196462 Jahre und 6 Monate
zwischen 1. Oktober und 31. Dezember 196462 Jahre und 8 Monate
zwischen 1. Jänner und 31. März 196562 Jahre und 10 Monate
nach dem 31. März 1965 geboren63 Jahre
GeburtstagVersicherungsmonate für Korridorpension
vor dem 1. Jänner 1964 geboren480
zwischen 1. Jänner und 31. März 1964482
zwischen 1. April und 30. Juni 1964484
zwischen 1. Juli und 30. September 1964486
zwischen 1. Oktober und 31. Dezember 1964488
zwischen 1. Jänner und 31. März 1965490
zwischen 1. April und 30. Juni 1965492
zwischen 1. Juli und 30. September 1965494
zwischen 1. Oktober und 31. Dezember 1965496
zwischen 1. Jänner und 31. März 1966498
zwischen 1. April und 30. Juni 1966500
zwischen 1. Juli und 30. September 1966502
nach dem 30. September 1966 geboren504

Pensionsaliquotierung kommt zurück – und wird alle gleichermaßen betreffen

Zusätzlich soll auch die Pensionsaliquotierung wieder kommen – diese war in den vergangenen Jahren inflationsbedingt ausgesetzt. Auf 50 Prozent der erstmaligen Anpassung müssen Österreichs Älteste künftig verzichten, bisher war ein Stufenmodell vorgesehen, das jene Menschen benachteiligt hat, die später im Jahr in den Ruhestand gegangen sind. Nun trifft es jeden und jede gleich stark. Wir haben darüber bereits im März berichtet, mehr dazu hier: Regierung plant große Änderung bei Pensionen in Österreich.

Bist du schon in Pension?

Nein, ich stehe erst am Anfang meiner Karriereleiter.
Nein, ein paar Jährchen habe ich noch vor mir.
Ich bin in den nächsten Monaten pensionsberechtigt.
Seit kurzem.
Schon lange!

KV-Beiträge: Pensionen in Österreich werden gekürzt

Noch nicht auf der Tagesordnung gestanden ist jedenfalls jenes Thema der Krankenversicherungs-Beiträge. Diese sollen bei all jenen, die im Ruhestand sind, nämlich von 5,1 auf sechs Prozent angehoben werden – was den Österreichern teils hunderte Euro im Jahr kosten wird. Alle Informationen dazu findet ihr hier: Ab diesem Tag werden Pensionen in Österreich gekürzt.

Das plant Regierung in Österreich beim Thema „Pension“:

  • KV-Beiträge werden von 5,1 auf sechs Prozent ab 1. Juni 2025 erhöht
  • Rezeptgebühren werden 2026 eingefroren
  • Arzneimittelobergrenze auf 1,5 Prozent des Nettoeinkommens gesenkt
  • Pflege ab 1. Jänner 2026 als Schwerarbeit anerkannt
  • Neues Zuverdienstmodell soll Arbeiten im Alter attraktivieren
  • Teilpension geplant
  • Korridorpension wird eingeschränkt
  • Altersteilzeit wird ausgestaltet
  • Beschäftigung von Personen ab dem 60. Lebensjahr durch Anreize deutlich angehoben
  • 50 prozentige Pensionsaliquotierung für alle

Häufig gestellte Fragen

Aktuell darf man in Österreich, sofern man 480 Versicherungsmonate angehäuft hat, mit 62 Jahren – mit Abschlägen – in die Korridorpension gehen. Das soll sich ändern, künftig soll das Antrittsalter auf 63 Jahre und die benötigten Versicherungsmonate auf 504 (42 Jahre) angehoben werden.

Geplant ist neben der Erhöhung des Antrittsalters bei der Korridorpension unter anderem auch eine Erhöhung der Krankenversicherungs-Beiträge, ein Einfrieren der Rezeptgebühren, die Senkung der Arzneimittelobergrenze auf 1,5 Prozent des Nettoeinkommens, ein neues Zuverdienstmodell für das Arbeiten im Alter, eine Teilpension, die Ausgestaltung der Altersteilzeit und die Anerkennung der Pflege als Schwerarbeit.

Nachdem die Aliquotierung bei der erstmaligen Pensionsanpassung in Österreich in den vergangenen Jahren ausgesetzt war, feiert sie wohl bald ihr Comeback. Allerdings sollen nicht mehr Menschen, die früher im Jahr in Pension gegangen sind, weniger Abschläge bei der Anpassung bekommen. Künftig ist geplant, dass jeder auf 50 Prozent der erstmaligen Erhöhung verzichten muss.

Die Krankenversicherungs-Beiträge (KV-Beiträge) für Österreichs Pensionisten steigen ab 1. Juni 2025 von 5,1 auf sechs Prozent an, wie es im Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS heißt.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 04.05.2025 um 16:38 Uhr aktualisiert
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