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Symbolfoto
Bild auf 5min.at zeigt ein Paar im Rollstuhl.
Der Abend in einem Restaurant in Wien endete in einem Drama.

Drei Stufen vermiesen Jahrestag: Pärchen bekommt jetzt Schadensersatz

Es hätte ein romantischer Abend in einem drei Sterne-Restaurant werden sollen. Doch für Hans-Jürgen Groß und seine Frau Bianca endete der geplante Restaurantbesuch in einem Drama – und am Ende sogar vor Gericht.

von Sabrina Tischler Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(391 Wörter)
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Im Jänner 2023 plante Hans-Jürgen Groß, selbst Rollstuhlfahrer und Präsident des Verbands für Menschen mit Behinderungen „ÖZIV-Burgenland“ mit seiner Ehefrau Bianca ein gemeinsames Abendessen zum Jahrestag. Doch das Restaurant seiner Wahl war nicht barrierefrei: Der Zugang zum WC führte über drei Stufen – weder mobile Rampe noch Haltegriff waren vorhanden.

„Aus der Überraschung wurde eine zur Schau-Stellung meiner Behinderung“

„Ich wollte meiner Frau eine besondere Überraschung bereiten. Doch statt eines schönen Abends wurde es ein monatelanges Ringen um ein WC, ohne das niemand auskommt. Trotz aller Bemühungen meinerseits gab es keine zeitgerechte Lösung. Somit wurde aus der geplanten Überraschung eine zur Schau-Stellung meiner Behinderung und meine Frau war mittendrin“, sagt Hans-Jürgen Groß. „Dabei hätte eine einfache Lösung, wie eine mobile Rampe und ein Haltegriff, den Zugang ermöglicht.“ Groß fühlte sich dadurch diskriminiert und auch seine Ehefrau wurde benachteiligt.

Gericht erkennt Diskriminierung – für beide

Und so sah es auch das Gericht: Nicht nur der Rollstuhlnutzer, sondern auch seine Ehefrau als nahestehende Angehörige wurde diskriminiert. Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben war ebenfalls durch die fehlende Barrierefreiheit eingeschränkt. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien bestätigte nun ein Urteil, das dem Rollstuhlfahrer Hans-Jürgen Groß und seiner Ehefrau Bianca Groß Schadenersatz zuspricht. Er bekam 1.000 Euro Schadenersatz und sie 700 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig. Eine Revision wurde ausgeschlossen.

„Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht“

„Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht – keine Frage der Kulanz. Das Urteil zeigt deutlich, dass Menschen mit Behinderungen einen Anspruch auf gleichwertige Teilhabe haben. Restaurants müssen sicherstellen, dass auch ihre WC-Anlagen barrierefrei zugänglich sind“, erklärt Theresa Hammer, Geschäftsführerin des Klagsverbands. Und weiter: „Dieses Urteil sendet ein wichtiges Signal. Menschen mit Behinderungen müssen überall die gleichen Chancen haben, an gesellschaftlichen Aktivitäten teilzunehmen. Barrierefreiheit ist kein Zusatzangebot, sondern gesetzlich vorgeschrieben.“

ÖZIV-Burgenland unterstützte die Klage

Unterstützt wurde die Klage durch den ÖZIV-Burgenland. Der Verband macht sich für die Rechte von Erwachsenen und Kindern mit Behinderungen stark. Hans-Jürgen Groß ist Präsident des ÖZIV-Burgenlands und betont: „Barrierefreiheit ist keine Wahlmöglichkeit, sondern eine Verpflichtung für Alle seit 2006. Das Urteil zeigt, dass Menschen mit Behinderungen keine Menschen zweiter Klasse sind – aber leider noch immer für ihren Status als Kunden kämpfen müssen!“

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