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Foto in Beitrag von 5min.at: Zu sehen ist ein Pensionist mit einem Fernglas in der Hand, im Hintergrund ist ein Block, wo "Pension" draufsteht, ein Rechner und eine Brille zu sehen.
Viele Österreicher sind auf der Suche nach dem eigenen Pensionsantrittsalter.

Antrittsalter-Dschungel: Ab wann darf ich in Österreich in Pension?

Darf ich mit 60, mit 62, mit 63 oder doch erst mit 65 in Pension? Es gibt zahlreiche Möglichkeiten für den Gang in den Ruhestand in Österreich. Doch wann "darf" man denn nun in Pension gehen? Wir haben hier den Überblick für euch.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
3 Minuten Lesezeit(729 Wörter)
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Thema Nummer 1 war in den vergangenen Wochen und Monaten mehrmals die Pension in Österreich. Teilweise wurde am Antrittsalter für gewisse Personengruppen geschraubt – so dürfen etwa Pflegekräfte ab 2026 vermehrt früher in den Ruhestand, die Korridorpension wird jedoch „erschwert“. Ebenfalls Thema war die Erhöhung der Krankenversicherungs-Beiträge hierzulande. Mehr dazu hier: Ab diesem Tag werden Pensionen in Österreich gekürzt. Doch viele Österreicher fragen sich nun, wann sie denn in den Ruhestand gehen dürfen. Wir haben hier in einigen Beispielen die Antworten für euch.

Was ist das Regelpensionsalter in Österreich?

Beim Regelpensionsalter handelt es sich um jenes Alter, mit dem man hierzulande abschlagsfrei in den Ruhestand eintreten kann. Das liegt bei Männern bei 65 Jahren, bei Frauen war es bis Ende 2023 bei 60 Jahren. Doch jetzt wird es kompliziert, das Antrittsalter steigt bei den Österreicherinnen seither und in den kommenden Jahren nämlich halbjährlich an. Folgende Infobox zeigt dabei, wie lange Frauen arbeiten müssen. Derzeit liegt es bei 61,5 Jahren, Mitte 2033 wird dann erstmals eine Frau mit 65 Jahren in Österreich in Pension gehen.

So ist das Pensionsantrittsalter von Frauen in Österreich gestaffelt:

  • Geboren bis 31. Dezember 1963 mit 60 Jahren
  • Geboren zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1964 mit 60,5 Jahren
  • Geboren zwischen 1. Juli und 31. Dezember 1964 mit 61 Jahren
  • Geboren zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1965 mit 61,5 Jahren
  • Geboren zwischen 1. Juli und 31. Dezember 1965 mit 62 Jahren
  • Geboren zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1966 mit 62,5 Jahren
  • Geboren zwischen 1. Juli und 31. Dezember 1966 mit 63 Jahren
  • Geboren zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1967 mit 63,5 Jahren
  • Geboren zwischen 1. Juli und 31. Dezember 1967 mit 64 Jahren
  • Geboren zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1968 mit 64,5 Jahren
  • Geboren ab 1. Juli 1968 mit 65 Jahren

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Ab wann kann ich in Österreich in Korridorpension gehen?

Ebenfalls „spannend“ dürfte die Korridorpension sein. Während man aktuell noch mit 62 Jahren und 480 Versicherungsmonaten (40 Jahre) in die verfrühte Pension mit Abschlägen gehen darf, wird sich das mit Anfang 2026 ändern. Auch hier wird es dann wieder eine Staffelung geben, das Antrittsalter wird langsam auf 63 Jahre bzw. 42 Versicherungsjahre angehoben. In den folgenden Tabellen findet ihr wieder, wie sich das auswirken wird und wer wie stark betroffen sein dürfte.

GeburtstagAntrittsalter für Korridorpension
vor dem 1. Jänner 1964 geboren62 Jahre
zwischen 1. Jänner und 31. März 196462 Jahre und 2 Monate
zwischen 1. April und 30. Juni 196462 Jahre und 4 Monate
zwischen 1. Juli und 30 September 196462 Jahre und 6 Monate
zwischen 1. Oktober und 31. Dezember 196462 Jahre und 8 Monate
zwischen 1. Jänner und 31. März 196562 Jahre und 10 Monate
nach dem 31. März 1965 geboren63 Jahre
GeburtstagVersicherungsmonate für Korridorpension
vor dem 1. Jänner 1964 geboren480
zwischen 1. Jänner und 31. März 1964482
zwischen 1. April und 30. Juni 1964484
zwischen 1. Juli und 30. September 1964486
zwischen 1. Oktober und 31. Dezember 1964488
zwischen 1. Jänner und 31. März 1965490
zwischen 1. April und 30. Juni 1965492
zwischen 1. Juli und 30. September 1965494
zwischen 1. Oktober und 31. Dezember 1965496
zwischen 1. Jänner und 31. März 1966498
zwischen 1. April und 30. Juni 1966500
zwischen 1. Juli und 30. September 1966502
nach dem 30. September 1966 geboren504

Was ist die Korridorpension in Österreich?

Die Korridorpension ist in Österreich eine Art vorgezogener Alterspension mit Abschlägen. Derzeit darf man mit 62 Jahren und mindestens 480 Versicherungsmonaten (40 Jahre) gehen, künftig soll das Antrittsalter auf 63 Jahre angehoben werden, zusätzlich braucht man dann 504 Versicherungsmonate (42 Jahre).

Apropos Abschläge: Für jeden Monat, den man vor dem Regelpensionsalter in den Ruhestand geht, bekommt man um 0,425 Prozent weniger Geld. Pro Jahr sind das dann 5,1 Prozent weniger Geld.

Schwerarbeitspension in Österreich

Zumindest einen Neuzugang wird die Schwerarbeitspension ab Jänner 2026 verzeichnen. Ab dann zählt hier nämlich auch der Pflegeberuf dazu. Mehr dazu hier: Diese Österreicher dürfen bald früher in Pension gehen. Die Schwerarbeitspension darf prinzipiell ab der Vollendung des 60. Lebensjahres angetreten werden und lockt mit relativ geringen Abschlägen (1,8 Prozent pro Jahr) im Vergleich zur Korridor- oder der Langzeitversicherungspension. Allerdings müssen dafür auch zumindest 120 Schwerarbeitsmonate (zehn Jahre) innerhalb der letzten 20 Arbeitsjahre nachgewiesen werden. Zudem muss man insgesamt 540 Versicherungsmonate (45 Jahre) angehäuft haben.

Diese Voraussetzungen braucht es für die Schwerarbeitspension in Österreich:

  • möglich ab 60 Jahren
  • man muss mindestens 120 Monate innerhalb der letzten 240 Monate vor Pensionsantritt Schwerarbeit geleistet haben
  • man braucht mindestens 540 Versicherungsmonate (45 Jahre)
  • bei Pensionsantritt nicht in der Pensionsversicherung pflichtversichert
  • man geht keiner sonstigen selbstständigen oder unselbstständigen Arbeit mit einem Gehalt über der Geringfügigkeitsgrenze nach
  • man bewirtschaftet keinen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb mit mehr als 2.400 Euro Einheitswert
  • man bekommt nicht mehr als 5.550,92 Euro monatlich aus einem öffentlichen Mandat (z. B. Bürgermeister)

„Hacklerregelung“: Was ist die Langzeitversicherungspension?

Zusätzlich zu den bereits genannten Arten des Ruhestands kann man auch in Langzeitversicherungspension, allgemein auch als „Hacklerregelung“ bekannt. Dabei muss man mindestens 62 Jahre alt sein und 540 Beitragsmonate (45 Jahre) angehäuft haben. Gezählt werden dabei etwa Arbeitsjahre, der Präsenz- und Zivildienst, sowie bis zu 60 Monate Kindererziehungszeit. Nicht gezählt wird etwa Arbeitslosigkeit. Für Frauen wird diese Art der Pension spannend, wenn sie nach dem 1. Jänner 1966 geboren sind. Pro Jahr gibt es in diesem Fall Abschläge von 4,2 Prozent.

Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension in Österreich

Drei Namen für eine Pensionsart? Auch das gibt es in Österreich. Es handelt sich um die Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Pension. „Manche Menschen können nicht mehr arbeiten. Zum Beispiel, weil sie einen Unfall hatten. Oder weil sie eine schwere Krankheit bekommen haben“, heißt es dazu seitens des Sozialministeriums. Dabei gibt es auch verschiedene Arten, etwa könnte es auch sein, dass man für bis zu zwei Jahre eine „befristete Pension“ bzw. eine „Rehabilitation“ bekommt. Wir erklären nun aber kurz, was es mit den drei verschiedenen Namen auf sich hat.

Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-Pension: Was ist das?

Invaliditäts-Pension:

  • Pension für Arbeiter, beispielsweise für Handwerker
  • Invalidität ist eine Arbeitsunfähigkeit wegen einer Krankheit oder als Folge eines Unfalls

Berufsunfähigkeits-Pension:

  • Pension für Angestellte, beispielsweise Menschen, die in einer Bank oder einem Büro arbeiten

Erwerbsunfähigkeits-Pension:

  • Pension für selbstständig tätige Menschen, beispielsweise Ärzte oder Leute, die ein Geschäft haben

Welche Voraussetzungen für die Invaliditäts-Pension?

Diese Art der Pension bekommt man dann, wenn ein Arzt bestätigt, dass man nicht mehr arbeiten kann. Außerdem ist man noch zu jung für die generelle Alterspension. Gleichzeitig muss man „lange genug“ Geld in die Pensions-Versicherung eingezahlt haben, erklärt das Sozialministerium. Zusätzlich darf es auch nicht möglich sein, auf einen neuen Arbeitsplatz oder Beruf umlernen zu können.

Häufig gestellte Fragen

Die komplett abschlagsfreie Regelpension startet in Österreich bei Männern mit 65 Jahren, bei Frauen liegt das Antrittsalter derzeit bei 61,5 Jahren, erhöht sich aber – je nach Geburtsdatum – in den kommenden Jahren auf bis zu 65 Jahre. Mitte 2033 wird dann die erste Frau ebenfalls mit 65 Jahren in Regelpension gehen.

Pensionisten steht bereits in wenigen Tagen eine Erhöhung der KV-Beiträge ins Haus. Mit 1. Juni 2025 betragen diese statt 5,1 dann sechs Prozent.

Pensionisten müssen bald die E-Card-Gebühr bezahlen. Ab November 2026 wird sie auch diesen verrechnet, ausgenommen sind lediglich Mindestpensionisten. Ab 2025 beträgt die Gebühr 25 Euro.

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