Tödlicher Schuss in Kaserne: 12 Jahre Haft für Angeklagten
Heute stand der 20-jährige Grundwehrdiener, aufgrund des tödlichen Schusses in der Spittaler Türk-Kaserne, vor dem Landesgericht in Klagenfurt. Nach Beratung der Geschworenen wurde der Angeklagte des Mordes schuldig gesprochen.
Vergangenes Jahr kam es zu einem tragischen Vorfall in der Türk-Kaserne in Spittal an der Drau. Ein Grundwehrdiener hat einen Kameraden durch einen Schuss tödlich verletzt. Für den heutigen Mittwoch, 4. Juni 2025, war die Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt angesetzt. Den Vorsitz hielt Richter Dietmar Wassertheurer.
Plädoyers der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers
Die Staatsanwaltschaft ging von einem Tötungsvorsatz aus. Die Verteidigung sprach von einem „tragischen Unglück“. Die Verhandlung war heute für den gesamten Tag anberaumt. Mehr dazu kannst du hier nachlesen: Tödlicher Schuss in der Kaserne: Angeklagtem drohen 20 Jahre Haft. Gezeigt wurde auch ein Video, welches das Nachtatverhalten des Angeklagten zeigte. Die Staatsanwältin betonte, dass man ein Opfer und einen Täter habe, zwar kein Motiv, doch ein „bedingter Vorsatz“ sei gegeben. Der Verteidiger habe noch einmal im Namen seines Mandanten um Entschuldigung gebeten. Er betonte, dass es „kein Motiv“ gebe und appellierte an die Geschworenen, die für den Angeklagten günstigere Variante im Zweifel zu wählen, denn Mord soll es keiner gewesen sein.
Geschworene bekamen Pistole mit zur Beratung
Am frühen Abend, circa gegen 18.30 Uhr, begannen die Geschworenen über das Urteil zu beraten. Sie mussten einerseits über die Frage nach Mord und andererseits über die Frage nach grob fahrlässiger Tötung entscheiden. Außerdem bekamen sie noch eine ungeladene Glock-Pistole mit in das Beratungszimmer.
Nach zwei Stunden Beratung: Schuldig des Mordes
Die Geschworenen haben nach einem ganzen Tag, den die Verhandlung andauerte, rund zwei Stunden lang beraten. Nun haben sie entschieden: Der Angeklagte wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Weder der Verteidiger des Angeklagten, noch die Staatsanwältin gab eine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Mit acht zu null Stimmen für Mord
Die Geschworenen hatten mit acht zu null Stimmen entschieden, dass es sich bei der Tat um einen Mord gehandelt hatte. Richter Dietmar Wassertheurer, der dem Schwurgericht vorsaß, sagte, der Angeklagte habe sich wiederholt in Widersprüche verstrickt. „Die Tat war zwar nicht vorsätzlich geplant. Aber es war ausschlaggebend, dass Sie – trotz wiederholter Belehrung – die Waffe auf Ihr Opfer gerichtet und den Abzug bewusst betätigt haben.“ Damit hätte der Angeklagte „billigend in Kauf genommen“, dass sein Opfer getötet wird. Bei der Strafbemessung sei man im Fall des unbescholtenen Mannes im unteren Bereich geblieben: „Wir gehen davon aus, dass das schuld- und tatangemessen ist.“ (APA 4.6.2025)
Tumult nach Urteilsverkündung
Sofort nach der Urteilsverkündung kam es zum Eklat: Zahlreichen Familienmitgliedern des Opfers mit türkischem Hintergrund war die Haftstrafe offensichtlich zu niedrig. Sie forderten lauthals eine höhere Strafe. Auf dem Weg nach draußen ging auch ein Desinfektionsspender zu Bruch. Vor dem Gerichtsgebäude hatten die wenigen Polizeibeamten, die den Prozess überwacht hatten, sichtlich Mühe, der Stimmung Herr zu werden, auch unter den Angehörigen selbst kam es zu Reibereien. Mehrere Polizeistreifen, auch Diensthundeführer, wurden zum Park vor dem Gerichtsgebäude beordert, wo sich die Lage dann relativ rasch beruhigte. (APA 4.6.2025)