Skip to content
/ ©pixabay / RitaE
Foto in Beitrag von 5min.at: Zu sehen ist ein älterer Mann, der in die Ferne schaut.
Sowohl Gehalt als auch Pension? Das verspricht ab Jänner 2026 die Teilpension in Österreich.

Pensionsreform in Österreich nimmt Fahrt auf – nächstes Datum steht

Mehrere Maßnahmen im Pensionsbereich wurden bereits fixiert, nun steht scheinbar die nächste. Die Teilpension soll Menschen, die Anspruch auf Alterspension haben, ab 2026 sowohl Gehalt als auch einen Teil der Pension bringen.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
3 Minuten Lesezeit(518 Wörter)
Wählen Sie 5min.at als bevorzugte Google-Quelle

Derzeit wird eifrig über das Budget für die kommenden beiden Jahre debattiert. Die Pensionen rücken dabei wieder in den Mittelpunkt. Bereits beschlossen wurde dabei die Erhöhung der Krankenversicherungs-Beiträge von Österreichs Ältesten, die mit 1. Juni 2025 in Kraft getreten sind. Diese werden die Pensionisten teils hunderte Euro kosten. Mehr dazu hier: Jetzt fix: Pensionen werden gekürzt, Millionen Österreicher betroffen.

Antrittsalter für Korridorpension wird erhöht

Im Nationalrat wird aktuell über die Erhöhung der Korridorpension von 62 auf 63 Jahren und damit einhergehend auch eine Erhöhung der benötigten Versicherungsjahre debattiert. Alles Wissenswerte gibt es hier nachzulesen: Pensionsreform in Österreich: Wie lang du jetzt noch arbeiten musst. Ein Punkt, der nun offenbar ebenfalls steht, ist die Teilpension. Mit dieser kann man reduziert weiter arbeiten und gleichzeitig auch schon – wie der Name schon sagt – einen Teil der angesparten Pension abgreifen.

So viel soll durch die Teilpension gespart werden

In einem Pressegespräch spricht Sozialministerin Korinna Schumann von „wirklich schwierigen Verhandlungen“, die man nun jedoch zu einem positiven Abschluss gebracht hätte. 197 Millionen im ersten Jahr, im zweiten Jahr dann schon 402 Millionen Euro sollen dadurch auch fürs Budget gespart werden, da man Menschen so länger im Erwerbsleben halten könne, weiß Schumann, die mit etwa 10.000 Menschen rechnet, die die Teilpension nutzen werden.

Foto in Bericht von 5min.at: Zu sehen ist Sozialministerin Korinna Schumann auf einem Porträtfoto.
©Parlamentsdirektion/Thomas Topf
Sozialministerin Korinna Schumann spricht von „schwierigen Verhandlungen“ rund um die Teilpension.

Wann ich in Österreich in Pension gehen darf

Die Teilpension kann übrigens angetreten werden, sobald man in Alterspension sein kann. Hier gibt es unterschiedliche Daten, ist die Korridorpension künftig doch ab 63 Jahren, die Schwerarbeiterpension ab 60 und der allgemeine Ruhestand bei Männern ab 65, bei Frauen je nach Eintritt zwischen 62 und 65 Jahren. Alle Informationen zum Antrittsalter findet ihr übrigens hier: Antrittsalter-Dschungel: Ab wann darf ich in Österreich in Pension?

Bist du schon in Pension?

Nein, ich stehe erst am Anfang meiner Karriereleiter.
Nein, ein paar Jährchen habe ich noch vor mir.
Ich bin in den nächsten Monaten pensionsberechtigt.
Seit kurzem.
Schon lange!

Das sind die Rahmenbedingungen der Teilpension

Die Arbeit muss bei der Teilpension dann um mindestens 25, maximal um 75 Prozent reduziert werden, eine Einwilligung des Arbeitgebers ist notwendig. Zu beachten ist, dass bei Frühpensionen die jeweiligen Abschläge die Gutschrift reduzieren. Bei einer Korridorpension sind das 5,1 Prozent, bei der Langzeitversichertenregelung 4,2 Prozent pro Jahr. Drei Korridore zeigen, wie viel Geld man zusätzlich zur Arbeit bekommt – je nach zusätzlichem Arbeitsaufwand.

So viel Pension gibt’s zum Gehalt dazu:

  • Arbeitszeit um 25 bis 40 Prozent reduziert: 25 Prozent des am Pensionskonto angesparten Betrags zusätzlich
  • Arbeitszeit um 41 bis 60 Prozent reduziert: 50 Prozent der bisherigen Gutschrift extra
  • Arbeitszeit um 61 bis 75 Prozent reduziert: 75 Prozent des erworbenen Anspruchs extra

Beispiel: Eine 63 Jahre alte Pension geht in Korridorpension und will die Teilpension in Anspruch nehmen. Bisher hat sich eine Gutschrift von 3.000 Euro auf dem Konto monatlich ergeben. Reduziert dieser jemand nun die Arbeitszeit um die Hälfte, wird die Hälfte des Pensionskontos geschlossen und er bekommt 1.500 Euro minus dem Abschlag von 10,2 Prozent (5,1 Prozent pro Jahr). Macht 1.347 Euro als Teilpension zusätzlich zum Gehalt dazu.

Geht diese Person dann irgendwann tatsächlich in Pension, setzt sich der Ruhestandsbezug aus dem eingefrorenen Teil plus jenem Teil der durch die Erwerbstätigkeit weiter gewachsen ist, zusammen.

Altersteilzeit wird ebenfalls reformiert

Die Altersteilzeit wird künftig mit der Teilpension verschmolzen. Bei dieser kann man die Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent reduzieren und erhält einen Lohnausgleich. Künftig wird man daher nicht mehr fünf Jahre bezuschusst, sondern lediglich noch drei, wobei das schrittweise und jedes Jahr um ein halbes Jahr absinken soll. Altersteilzeit soll künftig dann nur noch so lange gelten, solange keine Teilpension möglich ist bzw. kein Pensionsanspruch besteht. Die Einsparungen, die sich das Sozialministerium dadurch erwartet, liegen noch einmal bei 59 Millionen im Jahr 2026, im Jahr darauf dann 89 Millionen Euro. Noch im Juli soll die Reform vom Nationalrat beschlossen werden. „In den letzten Zügen“ stünden die Verhandlungen rund um den Nachhaltigkeitsmechanismus, der ab 2030 gelten soll, sollten die Pensionskosten nicht im gewünschten Ausmaß eingedämmt werden können. Alle Infos dazu hier: So spart Regierung bei Pensionen: Müssen wir bald länger arbeiten?

Häufig gestellte Fragen

Diese gilt seit 1. Juni 2025 in Österreich.

Die Krankenversicherungs-Beiträge für Pensionisten werden in Österreich von 5,1 auf sechs Prozent erhöht.

Statt mit 62 darf man künftig erst mit 63 Jahren in Korridorpension, zusätzlich werden die benötigten Versicherungsjahre von 40 auf 42 schrittweise erhöht.

Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.
Artikel zum Thema:
Mehr Interessantes