Jedes Jahr: Mit Teilpension droht Pensionisten eine Nachzahlung
Pension und Arbeiten vereinen? Genau das will die Bundesregierung mit der neuen Teilpension ab 2026 ermöglichen. Doch es gibt noch ein Problem, wie die Arbeiterkammer aufzeigt: die drohende Steuernachzahlung, die damit einhergeht.
Die Pensionen in Österreich wurden in den vergangenen Wochen bereits reformiert und werden das in den kommenden Monaten auch noch weiter. So soll mit 1. Jänner 2026 etwa eine Teilpension kommen. Die Arbeiterkammer sieht hier allerdings noch Handlungsbedarf in der derzeitigen Ausgestaltung, wie man in einer Aussendung erklärt. Denn: „Es drohen Steuernachzahlungen über die Arbeitnehmerveranlagung.“ Oberösterreichs AK-Präsident Andreas Stangl meint dazu etwa: „Die Verantwortung darf hier nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden. Es braucht eine gesetzliche Lösung.“
Teilpension als fließender Übergang gedacht
Die Teilpension selbst ist als fließender Übergang von der Arbeit ins Pensionsalter gedacht und soll so ältere Österreicher eventuell länger in der Arbeit halten. Hat man nämlich Anspruch auf eine (vorzeitige) Alterspension, kann man die Arbeitszeit noch um 25 bis 75 Prozent reduzieren und bekommt gleichzeitig auch einen Teil der Pension schon ausbezahlt. Es werden also sowohl Pension als auch Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis bezogen.
Bist du schon in Pension?
Pension und Einkünfte miteinander versteuern ist nicht möglich
Genau hier setzt die Arbeiterkammer aber an und spricht das Problem an, das ihrer Meinung nach noch bestehen würde: „Derzeit ist es noch nicht möglich, das monatliche Einkommen aus einer Pension und Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis miteinander versteuert werden. Dadurch kommt es im darauffolgenden Jahr im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung zu Steuernachzahlungen.“ Und das Problem werde im Zuge der neu eingeführten Teilpension auch nicht gelöst. Gegebenenfalls müssten sich Arbeitnehmer dann auch wieder Geld für die Steuernachzahlung auf die Seite legen.
„Kann nicht sein, dass…“
„Es kann nicht sein, dass die Verantwortung für die Versteuerung in der Teilpension bei den Arbeitnehmern liegt. Eine Regelung, die neben der arbeits- und sozialrechtlichen Komponente auch umfassend das Steuerrecht einbezieht, würde sicherlich die Akzeptanz und Inanspruchnahme der Teilpension stärken“, so AK-Präsident Stangl abschließend.
Wie die Teilpension in Österreich funktionieren soll:
- Arbeitszeit um 25 bis 40 Prozent reduziert: 25 Prozent des am Pensionskonto angesparten Betrags zusätzlich
- Arbeitszeit um 41 bis 60 Prozent reduziert: 50 Prozent der bisherigen Gutschrift extra
- Arbeitszeit um 61 bis 75 Prozent reduziert: 75 Prozent des erworbenen Anspruchs extra
Beispiel: Eine 63 Jahre alte Pension geht in Korridorpension und will die Teilpension in Anspruch nehmen. Bisher hat sich eine Gutschrift von 3.000 Euro auf dem Konto monatlich ergeben. Reduziert dieser jemand nun die Arbeitszeit um die Hälfte, wird die Hälfte des Pensionskontos geschlossen und er bekommt 1.500 Euro minus dem Abschlag von 10,2 Prozent (5,1 Prozent pro Jahr). Macht 1.347 Euro als Teilpension zusätzlich zum Gehalt dazu.
Geht diese Person dann irgendwann tatsächlich in Pension, setzt sich der Ruhestandsbezug aus dem eingefrorenen Teil plus jenem Teil der durch die Erwerbstätigkeit weiter gewachsen ist, zusammen.
Krankenversicherungs-Beiträge für Pensionisten erhöht
In den vergangenen Monaten hat sich bei der Pension hierzulande generell viel getan. So wurden etwa die Krankenversicherungs-Beiträge für die meisten Pensionisten in Österreich von 5,1 auf sechs Prozent angehoben. Das Ergebnis sind teils hunderte Euro im Jahr weniger Geld für Betroffene. Alle Informationen dazu hier: Am 1. Juli: Pensionen werden ausgezahlt, weniger Geld kommt aufs Konto.