Zweite Kürzungswelle und Co.: Was auf Österreichs Pensionisten zukommt
Zahlreiche Maßnahmen, angefangen von der Erhöhung der Krankenversicherungs-Beiträge bis hin zur Einführung der Teilpension, werden von der Regierung im Pensionsbereich ergriffen. Was noch kommt? Wir haben den Überblick für euch.
„Es sind insgesamt die größten Pensionspakete seit der Regierung von Wolfgang Schüssel“, weiß etwa ÖVP-Klubobmann und -Sozialsprecher August Wöginger anlässlich der Debatte im Rahmen der Nationalratssitzung am Donnerstag, 10. Juli 2025. In dieser standen die Teilpension, die Weiterentwicklung der Altersteilzeit und der Nachhaltigkeitsmechanismus, falls die Pensionskosten aus dem Ruder laufen sollten, am Programm. Was sich in den kommenden Monaten bei Österreichs Ältesten noch so alles tun wird? Ihr erfahrt es hier bei uns.
Mindestpensionisten steht KV-Beitragserhöhung noch bevor
Vorerst aber einmal alles auf Anfang. Die erste Maßnahme in diesem Bereich wurde nämlich bereits durchgesetzt. Mit 1. Juni 2025 wurden die Krankenversicherungsbeiträge der meisten Pensionisten von 5,1 auf sechs Prozent angehoben, was eine Netto-Kürzung von teils mehreren hundert Euro im Jahr bedeutet. Alles dazu hier: Am 1. Juli: Pensionen werden ausgezahlt, weniger Geld kommt aufs Konto. Doch das ist nicht das Ende, Mindestpensionisten und ihre Ehepartner bzw. Ehepartnerinnen steht diese „Pensionskürzung“ noch bevor. Mit 1. Jänner 2026 werden die Beiträge bei ihnen angehoben, die gleichzeitig stattfindende Pensionserhöhung wird das zwar abfedern, netto werden sie dennoch wohl etwas weniger bekommen als erwartet.
e-Card-Gebühr für Pensionisten wird eingeführt
Ebenfalls Mehrkosten wird die e-Card-Gebühr bedeuten. Diese wird für Pensionisten mit November 2026 eingeführt, in diesem Jahr wurde sie ja auf 25 Euro pro Jahr erhöht. Alle Infos zu dieser Maßnahme findet ihr auch hier: Österreichs Pensionisten wird neue Gebühr aufgebrummt. Außerdem wird ab dem kommenden Jahr auch die Aliquotierung wieder schlagend, sie wird allerdings für alle Neupensionisten dann gleich viel betragen – und zwar 50 Prozent.
Teilpension wird eingeführt, Pflegeberufe werden zu Schwerarbeit
Positiv für viele Pensionisten könnten sich aber Reformen wie die neue Teilpension oder auch die Einführung der Schwerarbeiterregelung für Pflegeberufe. Beide Maßnahmen gelten ab 1. Jänner 2026. Stichwort Teilpension: Ein 63-jähriger Mann, der 4.000 Euro brutto verdient, würde bei einer Arbeitszeitreduktion von 50 Prozent laut Wöginger etwa 350 Euro mehr verdienen, als das in der Korridorpension der Fall wäre. Gleichzeitig wird damit auch die Altersteilzeit harmonisiert und von fünf auf drei Jahren gekürzt.
Bist du schon in Pension?
Korridorpension wird in Österreich reformiert
Eine weitere Reform betrifft die Korridorpension. Während man aktuell noch mit 62 Jahren und 480 Beitragsmonaten gehen darf, soll das ab 2026 schrittweise auf 63 Jahre und 504 Beitragsmonate erhöht werden. Alles dazu hier: Pensionsreform in Österreich: Wie lang du jetzt noch arbeiten musst. Für Herbst sind außerdem noch zwei weitere Maßnahmen geplant. Das wäre einerseits das Älterenbeschäftigungspaket und das „Arbeiten im alter“. Jene, die bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter arbeiten und danach noch weiterarbeiten wollen, sollen nur mit einer Flat Tax von 25 Prozent besteuert werden.
Regierung entlastet Pensionisten durch diese Maßnahmen
Neben all den erwähnten Maßnahmen, sorgt die Regierung teilweise aber auch für Entlastung bei Österreichs Ältesten. So wird die Sozialversicherungs-Rückerstattung angehoben, die Rezeptgebühren werden 2026 eingefroren, eine Arzneimittelobergrenze eingeführt und die Rezeptgebühren-Obergrenze von zwei auf 1,5 Prozent herabgesetzt. Wie das wirken könnte, könnt ihr hier nachlesen: Wie Pensionisten in Österreich trotz Kürzung profitieren könnten.
Alle Maßnahmen im Pensionsbereich im Überblick:
Monetäre Maßnahmen:
- e-Card-Gebühr ab November 2026 auch für Pensionisten
- KV-Beiträge von 5,1 auf sechs Prozent erhöht
Reformen:
- Ausweitung der Schwerarbeitsregelung auf Pflegeberufe und Überarbeitung der Schwerarbeitsverordnung
- Neuregelungen und Minderauszahlungen bei Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension
- Eintritt in Korridorpension wird verschärft (Antrittsalter von 62 auf 63 Jahre, Beitragsmonate von 480 auf 504)
- Teilpension wird eingeführt
- Älteren-Beschäftigungspaket ist geplant
- Pensionsaliquotierung von 50 Prozent
- Neues Zuverdienstmodell soll Arbeiten im Alter attraktivieren
- Altersteilzeit wird ausgestaltet
- Beschäftigung von Personen ab dem 60. Lebensjahr soll durch Anreize deutlich angehoben werden
Entlastungsmaßnahmen:
- Anhebung der Sozialversicherungs-Rückerstattung
- Rezeptgebühren werden 2026 eingefroren
- Rezeptgebühren-Obergrenze von zwei auf 1,5 Prozent herabgesetzt
- Arzneimittelobergrenze eingeführt
Häufig gestellte Fragen
„Für Bezieher:innen einer Ausgleichszulage soll die Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge erst ab 1. Jänner 2026 gelten“, heißt es dazu aus dem Sozialministerium auf Nachfrage von 5 Minuten. Ebenfalls betroffen sind Ehegatten und eingetragene Partner dieser Personen, also Bezieher eines Ausgleichszulagen-Familienrichtsatzes.
Für die meisten Pensionisten ist das bereits mit 1. Juni 2025 geschehen. Doch bei einigen wird das erst mit 1. Jänner 2026 der Fall sein. Betroffen sind vor allem Mindestpensionisten und ihre direkten Angehörigen (Ehepartner und eingetragene Partner).
Die e-Card-Gebühr für Pensionisten kommt ab November 2026. In diesem Jahr beträgt sie noch 25 Euro, wie viel 2026 bezahlt werden muss, ist aktuell noch unklar.