Jetzt fix: Teilpension in Österreich kommt – was das für dich bedeutet
Im Nationalrat wurde es nun endgültig beschlossen: Die Teilpension wird mit 1. Jänner 2026 in Österreich kommen. Wir erklären, was das jetzt für dich ganz konkret bedeutet.
Es ist jetzt also endgültig fix: Die Teilpension wird in Österreich kommen. Das bedeutet, dass man ab 1. Jänner 2026 – sofern man schon in den Ruhestand gehen könnte – neben der reduzierten Arbeit auch Geld aus der Pensionskasse ausgezahlt bekommen. Das ist in drei Schritten möglich. Hier bei uns erfahrt ihr, was die Einführung dieser neuen Form für dich bedeutet und wie viel Geld du dir dadurch erwarten kannst, wenn du weiterarbeitest.
Wie die Teilpension in Österreich funktioniert
„Ziel der Teilpension ist es, Menschen länger im Arbeitsleben zu halten“, heißt es nun in einer Aussendung des Parlaments. Berechtigt darauf sind jene Menschen, die bereits pensionsberechtigt sind, also etwa Anspruch auf eine Korridor- oder eine Schwerarbeitspension haben. Wenn diese nun Teilzeit weiter arbeiten, wird neben dem Gehalt, das man dafür bekommt, auch ein Teil der Pension ausgezahlt. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt dann davon ab, wie stark man die Arbeitszeit reduziert. Überdies seien auch noch die gesetzlichen Abschläge (5,1 Prozent pro Jahr, das man vor dem Regelantrittsalter früher in den Ruhestand geht, für die Korridorpension, 1,8 Prozent pro Jahr für die Schwerarbeitspension).
So wird die Teilpension abgestuft
Es gibt dabei drei Stufen. Reduziert man die Arbeitszeit etwa um 25 bis 40 Prozent, bekommt man 25 Prozent von der Pension ausbezahlt, bei einer Reduktion von 41 bis 60 Prozent sind es 50 Prozent, arbeitet man um 61 bis 75 Prozent weniger, bekommt man 75 Prozent des erworbenen Anspruchs extra. Die Arbeitszeit muss um mindestens 25 und darf um maximal 75 Prozent reduziert werden – eine Einwilligung des Arbeitgebers vorausgesetzt. Wie sich das nun darstellen könnte – auch in Form von Beispielen -, erfahrt ihr in der folgenden Infobox.
Teilpension: So viel Pension gibt’s zum Gehalt dazu:
- Arbeitszeit um 25 bis 40 Prozent reduziert: 25 Prozent des am Pensionskonto angesparten Betrags zusätzlich
- Arbeitszeit um 41 bis 60 Prozent reduziert: 50 Prozent der bisherigen Gutschrift extra
- Arbeitszeit um 61 bis 75 Prozent reduziert: 75 Prozent des erworbenen Anspruchs extra
Beispiel 1: Eine 63 Jahre alte Person geht in Korridorpension und will die Teilpension in Anspruch nehmen. Bisher hat sich eine Gutschrift von 3.000 Euro auf dem Konto monatlich ergeben. Reduziert dieser jemand nun die Arbeitszeit um die Hälfte, wird die Hälfte des Pensionskontos geschlossen und er bekommt 1.500 Euro minus dem Abschlag von 10,2 Prozent (5,1 Prozent pro Jahr). Macht 1.347 Euro als Teilpension zusätzlich zum Gehalt dazu.
Beispiel 2: Eine 61-jährige Person hat Anspruch auf die Schwerarbeitspension und sich bisher eine Gutschrift von 2.800 Euro am Konto erarbeitet. Nun möchte er oder sie die Arbeitszeit um 75 Prozent reduzieren, von den 2.800 Euro bekommt die Person also 75 Prozent monatlich ausbezahlt. Minus der Abschläge (vier Mal 1,8 Prozent) macht das eine zusätzliche monatliche Auszahlung zum Gehalt von knapp 1.950 Euro.
Gehen diese Personen dann irgendwann tatsächlich in Pension, setzt sich der Ruhestandsbezug aus dem eingefrorenen Teil plus jenem Teil der durch die Erwerbstätigkeit weiter gewachsen ist, zusammen.
Durch Teilpension: Auch Pension fällt schließlich höher aus
ÖVP-Klubobmann August Wöginger gibt als Beispiel auch einen 63-jährigen Mann, der 4.000 Euro brutto verdient und die Teilpension wählt. Würde dieser nun die Arbeitszeit um die Hälfte reduzieren, geht Wöginger von einem Mehrverdienst von 350 Euro aus im Vergleich zur reinen Korridorpension. Ein weiteres Zuckerl durch die Weiterarbeit: Auch die Pension ab dem gesetzlichen Antrittsalter von 65 Jahren würde schließlich um 130 Euro netto höher sein. Übrigens: Liegt ein Pensionsbescheid vor, ist die Teilpension hinfällig und kann nicht mehr in Anspruch genommen werden. Anspruch hat man zudem auch nur dann, wenn keine selbstständige Tätigkeit vorliegt.
Altersteilzeit wird eingeschränkt
Zusätzlich zur Teilpension wurden auch Einschränkungen bei der Altersteilzeit beschlossen. Dieses wird älteren Beschäftigten künftig nur noch für maximal drei Jahre zustehen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem jemand Anspruch auf die Teilpension hat, wird es schließlich gestrichen. Auch neu: In der Altersteilzeit darf man in Zukunft keine bezahlte Nebenbeschäftigung mehr aufnehmen. Welche Maßnahmen im Pensionsbereich generell in den kommenden Monaten und vor allem im neuen Jahr greifen werden, erfahrt ihr hier: Zweite Kürzungswelle und Co.: Was auf Österreichs Pensionisten zukommt.