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Bild auf 5min.at zeigt einen Polizeieinsatz in einem Park.
In einer Tasche im Europapark in Klagenfurt wurden Überreste eines männlichen Babys entdeckt

Babyleiche entdeckt: Phantombilder lösten Hinweis-Welle aus

Nach dem Fund einer Babyleiche im Europapark in Klagenfurt veröffentlichte das Landeskriminalamt Kärnten (LKA) am Freitag Phantombilder von zwei Verdächtigen. Daraufhin gingen etliche Hinweise ein.

von APA / Red.
1 Minute Lesezeit(234 Wörter)
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Nach der Veröffentlichung zweier Phantombilder am Freitagnachmittag seien mannigfaltige Hinweise eingegangen. Die Auswertung werde aber einige Tage dauern, hieß es seitens der Landespolizeidirektion Kärnten am Samstag auf Anfrage der APA. Die Zahl der eingegangenen Hinweise liege im zweistelligen Bereich. Sie werden vom LKA einzeln abgearbeitet, sagte ein Polizeisprecher am Samstag. Es brauche „Fingerspitzengefühl und Zeit“, um die vernünftigen Hinweise von möglichen Denunziationen zu trennen. Die Ermittler nehmen weiterhin sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung entgegen. Das ist in jeder Polizeiinspektion oder unter der Telefonnummer 059133 20333 möglich.

Bild auf 5min.at zeigt ein Phantombild.
©LPD Kärnten |
Im Babyleichen-Fall wird nach wie vor nach einem jungen Pärchen gesucht.
Bild auf 5min.at zeigt ein Phantombild.
©LPD Kärnten |
Am Freitag wurden ihre Phantombilder von der Polizei veröffentlicht.

Gesucht wird ein junges Pärchen

Bei den beiden verdächtigen Personen handelt es sich um ein junges, möglicherweise auch jugendliches Pärchen, das sich laut einer Zeugenaussage am 29. Juni im Bereich des Iriskogels im Europapark aufgehalten haben soll. In einem Gebüsch dort wurden rund eine Woche später die Überreste des männlichen Säuglings entdeckt. Bei der Obduktion konnte nicht mehr festgestellt werden, ob er tot oder lebendig zur Welt gekommen war.

DNA-Auswertung läuft

Es wird davon ausgegangen, dass das Kind nicht mithilfe einer Hebamme oder in einem Krankenhaus entbunden wurde. Eine DNA-Auswertung ist noch im Laufen. Ermittelt wird in dem Fall nicht wegen Mordes, sondern wegen Tötung eines Kindes bei der Geburt (Paragraf 79 StGB), die Untersuchungen richten sich nicht nur gegen die Mutter, sondern auch gegen Unbekannt. [APA / Red. 19.7.2025]

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