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/ ©Fotomontage Canva
Ein Bild auf 5min.at zeigt eine verzweifelte, ältere Dame und Geld.
Kurioser Fall in Wien: Finanzministerium fordert Steuererklärung von verstorbener Frau.

Finanzamt droht: Tote Wienerin soll 150 Euro „Zwangsstrafe“ zahlen

Ein kurioser Fall sorgt in Wien für Aufsehen: Einer Frau wurde mit einer Zwangsstrafe gedroht, weil sie den Einkommensteuer-Nachweis nicht abgegeben hat. Dabei ist sie seit 2021 tot.

von Stella Sabitzer Das Bild auf 5min.at zeigt die Online-Redakteurin Stella Sabitzer von 5 Minuten Österreich.
1 Minute Lesezeit(207 Wörter)
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In Wien kam es zu einem ungewöhnlichen Vorfall, der selbst Volksanwältin Gaby Schwarz fassungslos macht. „Da greift man sich am Kopf“, sagt sie auf Instagram und ergänzt: „Manchmal kann ich mich als Volksanwältin nur wundern.“

Sohn kämpft mit Behörden – Mutter seit 2021 tot

Der Grund: Der Sohn einer Wienerin brauchte ihre Hilfe, nachdem das Finanzministerium mit Nachdruck die Einkommenssteuererklärung seiner Mutter forderte. Das klingt eigentlich nach einem normalen Vorgang. Doch was das Seltsame daran ist: Die Frau ist bereits 2021 gestorben. Wie die „Kronen Zeitung“ berichtet, wurde sogar mit einer Zwangsstrafe von 150 Euro gedroht, weil die Steuererklärung für das Jahr 2022 nicht rechtzeitig eingereicht worden ist. Und das, obwohl die Mutter zu diesem Zeitpunkt schon lange nicht mehr am Leben war.

Fehler in der Grunddatenbank als Ursache

„Wir sind der Sache nachgegangen“, erklärt Schwarz weiter. Ursache für die Panne war wohl eine fehlerhafte Eingabe in der Grunddatenbank. Somit war die Angelegenheit dann schnell vom Tisch. Trotzdem lässt sie es sich nicht nehmen, an das Finanzministerium zu appellieren: „Auch wenn wir die Angelegenheit schnell klären konnten, appelliere ich an Finanzminister Markus Marterbauer, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch besser zu schulen.“

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