Kind (12) im OP-Saal: Anwalt des Bohrloch-Opfers fordert Schmerzensgeld
Nach der umstrittenen Operation im LKH Graz, bei der eine Zwölfjährige am Kopf eines Patienten gebohrt haben soll, kommt es nun zu einem Strafprozess. Zwei Chirurgen müssen sich verantworten.
Seit Dienstag, dem 12. August 2025, steht fest: Die Neurochirurgin, die ihre Tochter während einer Not-OP an den Kopf eines Steirers gelassen haben soll, wird sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten müssen. Mitangeklagt ist auch der Operateur, der den Eingriff ursprünglich durchführen sollte. Er war zu diesem Zeitpunkt noch kein Facharzt, die nun Angeklagte war seine Ausbildnerin. Wie die „Steirerkrone“ berichtete, kündigte der Anwalt Peter Freiberger an, die Höhe des Schmerzengeldes auf dem Zivilrechtsweg einzufordern. Auch dann, wenn es im Strafprozess zu einem Freispruch kommen soll.
Von schwerer zu leichter Körperverletzung
Ursprünglich ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen schwerer Körperverletzung, was einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren bedeutet hätte. Nun lautet die Anklage jedoch auf vorsätzliche Körperverletzung – mit maximal einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen. Ein Gutachten, erstellt von einem Neurochirurgen, stufte die Verletzung durch das Bohrloch als nicht schwer ein. Begründung: Der Patient habe sich durchgehend in einem sterilen Umfeld befunden, eine bleibende Funktionseinschränkung sei nicht gegeben.
„Einstufung als leichte Körperverletzung ist nicht verständlich“
Der Anwalt des Landwirts, dessen Schädel im Jänner 2024 von dem Kind aufgebohrt worden sein soll, sieht das anders. „Die Einstufung als leichte Körperverletzung ist nicht verständlich. Klar ist aber, dass die Höhe des Schmerzengeldes auf dem Zivilrechtsweg ausgefochten werden wird“, so der Freiberger gegenüber der „Steirerkrone“. Freiberger erklärte weiter, das Aufbohren eines Knochens stelle seiner Ansicht nach bereits eine schwere Körperverletzung dar. Der Knochen sei auch nicht innerhalb von 24 Tagen verheilt, weshalb die Einstufung als leichte Körperverletzung für ihn nicht nachvollziehbar sei.