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/ ©pixabay / fotoblend
Foto in Beitrag von 5min.at zeigt viele Geldscheine.
Ein Schiedsgericht-Urteil, das vom Landesgericht für Zivilrechtssachen bestätigt wurde und 320.000 Euro zum Thema hat, sorgt in Wien derzeit für Aufsehen.

320.000 Euro: Scharia-Urteil in Österreich sorgt für Aufsehen

Ein gültiges und absolut ungewöhnliches Urteil sorgt in Österreich aktuell für Aufsehen und einen großen Aufschrei. Es wurde nämlich auf Basis islamischer Rechtsvorschriften getroffen, wie die "Presse" berichtet.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(272 Wörter)

Nachdem bereits ein Schiedsgericht in Wien das Urteil auf Basis der Scharia, also auf Basis islamischer Rechtsvorschriften, gefällt wurde, wurde dieses nun auch vom Landesgericht für Zivilrechtssachen bestätigt, heißt es in einem Bericht der „Presse“. Dazu gekommen ist es durch eine Vereinbarung zwischen zwei Männern, wo besagt wurde, dass das Schiedsgericht im Streitfall anhand islamischer Rechtsvorschriften entscheiden soll.

Sind islamische Rechtsvorschriften in Österreich anwendbar?

Dabei geht es um eine ganze Stange Geld. 320.000 Euro sind es nämlich, die einer der beiden dem jeweils anderen bezahlen muss. Die Vereinbarung galt dabei als Grundlage für das Schiedsgericht-Urteil. Jener Mann, der davon nicht profitierte, meinte, dass das gegen die Grundwerte des österreichischen Rechts verstoßen würde – und zweifelt damit die eigene Vereinbarung mit seinem Kollegen an. Das sah das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen aber anders und bestätigte den Urteilsspruch. Heißt so viel wie: Kommt es zu einer Schiedsvereinbarung, können eben auch islamische Rechtsvorschriften wie die Scharia vereinbart werden.

FPÖ und Türkische Kulturgemeinde üben Kritik an Urteil

Kritik gibt es dabei nicht nur von der FPÖ, die findet, es gebe zu denken auf, dass „ein Vertrag auf Basis der Scharia nicht als sittenwidrig gewertet wird“. Auch die Türkische Kulturgemeinde in Österreich ist damit nicht einverstanden. „Wir möchten darauf hinweisen, dass das ‚Scharia-Recht‘, egal in welcher Form, sowie die Einführung zweier verschiedener Rechtssysteme in Europa verboten sind“, heißt es dazu in einer Aussendung. Zusätzlich meint man, dass die Scharia „unvereinbar“ mit der Menschenrechtskonvention und „den grundlegenden Prinzipien der Demokratie“ darin sei.

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