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/ ©zVg. Gailtal Journal
Ein Bild auf 5min.at zeigt den Angeklagten beim Gerichtsprozess in Klagenfurt.
Der Angeklagte - selbst Feuerwehrmann - soll in den Jahren 2023 und 2024 sieben Brände in Bad Bleiberg gelegt haben.

Mutmaßlicher Brandstifter: Feuerwehrmann stand heute vor Gericht

Nach einer Brandserie in Bad Bleiberg musste sich am Dienstag ein 24-Jähriger wegen des Verdachts der Brandstiftung vor einem Schöffensenat am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Ein Urteil wird am Donnerstag erwartet.

von APA / Red.
2 Minuten Lesezeit(473 Wörter)
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Der 24-Jährige soll in den Jahren 2023 und 2024 sieben Brände in dem Mehrparteienhaus, in dem er wohnt, und in unmittelbarer Umgebung gelegt haben. Der Angeklagte – selbst Feuerwehrmann – bekannte sich nicht schuldig. Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Die Brandserie hatte am 7. September 2023 vor besagtem Wohnhaus begonnen: Ein Auto brannte ebenso, wie unabhängig davon ein Müllcontainer. Fünf Tage später stand dann der Dachboden des Hauses in Vollbrand und verursachte laut Staatsanwaltschaft einen Schaden von 600.000 Euro und zusätzlich 200.000 Euro an Einsatzkosten. Der Angeklagte bestätigte, dass es kurz davor zu einer Trennung gekommen sei.

Bild auf 5min.at: Das Foto zeigt einen Brand in Bad Bleiberg bei Villach.
© FF Bleiberg
Der Dachboden des Mehrparteienhauses in Bad Bleiberg stand in Vollbrand.

Feuer in „aufgewühlten Momenten“ gelegt?

Im Sommer 2024 habe sich der Villacher wieder getrennt, so Staatsanwältin Veronika Holub. Am 21. August 2024 folgte ein Brand in einem Müllcontainer. Drei Tage später brannte es dann in einem Kellerabteil des Mehrparteienhauses; die Flammen breiteten sich nur wegen des raschen Einschreitens einer Bewohnerin nicht aus, so die Staatsanwältin. Im Oktober 2024 brannte erneut der Dachstuhl und „erlosch durch Zufall von selbst“. Den letzten Brand in der Serie gab es am 6. November 2024 wieder in einem Kellerabteil.

Verteidiger hielt dagegen

Laut Verteidiger Mario Hopf habe der 24-Jährige den letzten Brand am 6. November nicht gelegt haben können. Eine sekundengetreue Aufstellung soll beweisen, dass es sich zeitlich nicht ausgehen konnte, vom Parkplatz, wo sich der Angeklagte von einem Arbeitskollegen verabschiedet hatte, noch vor Betreten seiner Wohnung in den Keller zu gelangen. Den Zeitpunkt des Betretens könne der 24-Jährige aufgrund einer installierten Kamera in seiner Wohnung nachweisen. Eine Kameraauswertung ergab jedoch, dass es keine lückenlosen Aufzeichnungen gab.

Kein Alibi

Die vorsitzende Richterin Claudia Bandion-Ortner konfrontierte den Angeklagten damit, dass er als einziger Bewohner kein Alibi für die Zeiten hätte, in denen die Feuer entstanden waren. Er sei bei den Bränden auch der Erste an Ort und Stelle und beim Löschen gewesen. Die beisitzende Richterin Michaela Sanin sprach von einem „auffälligen Verhalten“ während des Löschens. Die Beweisführung ergab, dass die Brände im Kellerabteil nur ein Hausbewohner legen hatte können. Nach den ersten Vorfällen hatte die Feuerwehr, die sich im selben Gebäude befindet, Kameras installiert, die von außen kommende Personen aufgezeichnet hätten. Den Dachboden konnte man nach Aussagen des Angeklagten nur mit einem Schlüssel erreichen. Diesen bewahre er in einem Schuhkasten im Stiegenhaus auf. Wer von dem Schlüssel wisse, wollte die Richterin wissen. „Ich, die Rauchfangkehrerin, mein Bruder und die Vormieterin“, so der Angeklagte.

Ein Bild auf 5min.at zeigt den Angeklagten beim Gerichtsprozess in Klagenfurt.
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Ein Urteil wird am Donnerstag erwartet.

Versicherung fordert Geld zurück

Als Privatbeteiligte forderte die Versicherung des Angeklagten mehr als 100.000 Euro. Rund 61.000 Euro hätte sich der 24-Jährige nach dem ersten Dachstuhlbrand auszahlen lassen, weil seine Möbel vom Löschwasser beschädigt wurden. Am Donnerstag sollen 19 Zeugen in dem Fall aussagen. [APA / Red. 19.8.2025]

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 19.08.2025 um 17:48 Uhr aktualisiert
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