Babyleiche im Europapark: Spezialgutachten soll neue Hinweise bringen
Seit dem Fund der Babyleiche im Europapark in Klagenfurt herrscht große Betroffenheit – und viele Fragen sind nach wie vor offen. Nun wurde ein Spezialwissenschaftler hinzugezogen.
Zwei Monate sind inzwischen vergangen, seit im Europapark in Klagenfurt eine Babyleiche gefunden wurde. Von den Eltern des Buben fehlt weiterhin jede Spur. Auch positive DNA-Ergebnisse brachten bisher keinen Durchbruch.
DNA-Abgleich brachte keinen Treffer
Gerichtsmediziner in Graz konnten am Handtuch, in das das Kind eingewickelt war, ein weibliches Merkmalmuster feststellen. „Dabei handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um die leibliche Mutter des Buben“, bestätigt Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, gegenüber der Kleinen Zeitung. Ein Hoffnungsschimmer – doch der Abgleich mit der nationalen DNA-Datenbank zeigte keinen Treffer. Das bedeutet, dass die mutmaßliche Mutter bisher nicht erkennungsdienstlich erfasst ist.
Spezialwissenschaftler wurde hinzugezogen
Um den Fall weiter aufzuklären, wurde ein Spezialwissenschaftler hinzugezogen. Wie die Kleine Zeitung berichtet, soll ein forensischer Entomologe anhand der bei der Leiche gefundenen Insekten unter anderem feststellen, wann das Baby an der Fundstelle abgelegt wurde und ob es möglicherweise dort geboren oder verstorben ist.
Arbeiter fand den Leichnam
Nach bisherigen Erkenntnissen dürfte das Baby am Sonntag, 29. Juni, zwischen 6.30 und 9 Uhr im Bereich des „Iriskogels“ abgelegt worden sein. Zeugen berichteten an diesem Tag von einem jüngeren Paar im Park. Sechs Tage später, während der Aufbauarbeiten für die Starnacht, fand ein Arbeiter unter einem Gebüsch die Tasche mit dem stark verwesten Säugling.
Ermittlungen laufen weizer
Nach der Veröffentlichung von Phantombildern des Paares meldeten sich mehrere Zeugen bei der Polizei – Namen möglicher Eltern wurden genannt. Bis lang gibt es jedoch keine handfesten Beweise. Die Ermittlungen dauern an, und die Staatsanwaltschaft setzt alles daran, die Identität der Eltern und die Umstände des Todes des Kindes aufzuklären.