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Das Bild auf 5min.at zeigt factum die Rechtsanwaltskanzlei mit Stefan Torker und Gregor Horn.
Bei Fragen rund um Invaliditätspension & Co stehen die Juristen der factum Rechtsanwalts GmbH sowie Grauf Hartl Kröpl Pirker Rechtsanwälte OG beratend zur Seite – von der Bescheidprüfung bis zum Verfahren vor Gericht.

Invaliditätspension & Co: Der Weg durch das Gerichtsverfahren verständlich erklärt

Ein negativer Bescheid über Invaliditätspension oder Rehabilitationsgeld ist oft nicht endgültig. Im Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht wird der Anspruch neu geprüft, wobei Fristen und Gutachten entscheidend sind.

Die Juristen der factum Rechtsanwalts GmbH und der Grauf Hartl Kröpl Pirker Rechtsanwälte OG erklären, worauf es dabei ankommt und welche Schritte wichtig sind.

Invaliditätspension, Berufsunfähigkeitspension oder Rehabilitationsgeld

Ein Antrag auf Invaliditätspension, Berufsunfähigkeitspension oder Rehabilitationsgeld ist für viele Menschen ein Wendepunkt. Oft geht es um nichts weniger als die wirtschaftliche Existenz. Umso größer ist die Verunsicherung, wenn die Entscheidung negativ ausfällt.

Doch genau hier beginnt in vielen Fällen erst der entscheidende Teil: das Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Denn anders als häufig angenommen, ist ein ablehnender Bescheid keineswegs das letzte Wort.

Der erste Schritt nach der Ablehnung: Klage 

Wer einen negativen Bescheid erhält, muss relativ rasch handeln. Im Sozialrecht gibt es eine Besonderheit: Gegen Entscheidungen im klassischen Sozialrecht wird kein Rechtsmittel bei einem Verwaltungsgericht eingelegt, sondern eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht erhoben.

Die Frist dafür beträgt zumeist drei Monate ab Zustellung des Bescheides. In einzelnen Fällen kann die Frist auch kürzer sein und ist es daher notwendig die Fristen zu überprüfen. 

Rechtsanwalt Mag. Gregor Horn betont:

Die Frist ist zentral. Wird sie versäumt, kann ein eigentlich berechtigter Anspruch verloren gehen. Genau deshalb sollte ein Bescheid immer sofort rechtlich geprüft werden.

Die Klage kann entweder direkt beim zuständigen Gericht oder beim bescheiderlassenden Pensionsversicherungsträger eingebracht werden. Mit ihrer Einbringung tritt der Bescheid grundsätzlich außer Kraft und das Gericht prüft den Anspruch anschließend neu und entscheidet unabhängig von der ursprünglichen Beurteilung.

Das Verfahren vor Gericht: Neue Chance statt bloßer Kontrolle

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass das Gericht lediglich überprüft, ob die Entscheidung des Pensionsversicherungsträgers „richtig“ war. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: Das Gericht prüft den Anspruch neu.

RAA Stefan Torker, BSc., LL.M., MBA. von der factum Rechtsanwalts GmbH erklärt:

Das Verfahren ist keine bloße Kontrolle, sondern eine zweite Chance. Das Gericht ist nicht an die Einschätzung des Pensionsversicherungsträger gebunden – und genau darin liegt oft die Möglichkeit, den Anspruch doch noch durchzusetzen.

Im Mittelpunkt steht dabei fast immer die Frage, wie stark die Arbeitsfähigkeit tatsächlich eingeschränkt ist. Gerade hier unterscheiden sich die Einschätzungen zwischen Pensionsversicherungsträger und Gericht in der Praxis nicht selten.

Wie ein Sozialrechtsverfahren konkret abläuft

Nach Einbringung der Klage beginnt das gerichtliche Verfahren strukturiert, aber für Betroffene oft ungewohnt:

Nach Einbringung der Klage beginnt das gerichtliche Verfahren strukturiert, aber für Betroffene oft ungewohnt:

Nach Einlangen der Klagebeantwortung bestellt das Gericht in der Regel Sachverständige aus den jeweils erforderlichen medizinischen Fachgebieten. Erst nach Vorliegen der Gutachten wird üblicherweise ein Verhandlungstermin anberaumt.

Mag. Christian Pirker, Partner der Kanzlei Grauf Hartl Kröpl Pirker Rechtsanwälte OG, erklärt:

Gerade die gerichtlichen Sachverständigengutachten sind häufig entscheidend. Sie unterscheiden sich nicht selten deutlich von jenen des Pensionsversicherungsträgers und können dem Verfahren eine völlig neue Richtung geben. Zudem sind die gerichtlich bestellten Sachverständigen unabhängig.

Nach Vorliegen der Gutachten kommt es üblicherweise zu einer mündlichen Verhandlung, in der der Sachverhalt gemeinsam mit dem Gericht und den Parteien besprochen wird. Fragen können gestellt, Unklarheiten aufgezeigt und Ergänzungen bzw. Erörterungen beantragt werden.

Am Ende entscheidet das Gericht mit Urteil, ob der Anspruch – etwa auf Invaliditätspension oder Rehabilitationsgeld – besteht oder nicht.

Warum anwaltliche Unterstützung oft entscheidend ist

Auch wenn im Sozialrecht keine generelle Anwaltspflicht besteht, zeigt die Praxis, dass eine anwaltliche Vertretung häufig einen wesentlichen Unterschied macht.

Das liegt vor allem daran, dass Sozialrechtsverfahren eine Kombination aus medizinischen und rechtlichen Fragen sind. Es geht nicht nur darum, Befunde vorzulegen, sondern diese auch richtig einzuordnen und gezielt zu argumentieren.

Mag. Horn erklärt:

Ein Anwalt kann beurteilen, welche Unterlagen entscheidend sind, wie auf Gutachten reagiert werden sollte und wo rechtlich angesetzt werden muss. Gerade bei komplexen Krankheitsbildern ist das oft ausschlaggebend.

Auch bei widersprüchlichen Gutachten oder unklaren Einschätzungen kann eine aktive Verfahrensführung entscheidend sein – etwa durch ergänzende Fragen an Sachverständige oder das Beantragen weiterer Beweise.

Kosten: Oft übernimmt die Rechtsschutzversicherung

Viele Betroffene schrecken vor einem Verfahren zurück, weil sie hohe Kosten befürchten. In der Praxis ist diese Sorge jedoch häufig unbegründet.

Zum einen sind Sozialrechtsverfahren in vielen Fällen kostengünstiger als klassische Zivilverfahren. Zum anderen gilt: Rechtsschutzversicherungen übernehmen häufig die Kosten, sofern ein entsprechender Versicherungsbaustein vorhanden ist.

Torker betont:

Wer rechtsschutzversichert ist, sollte unbedingt prüfen lassen, ob Deckung besteht. In vielen Fällen können Ansprüche dann ohne Kostenrisiko verfolgt werden.

Typische Fehler – und wie man sie vermeidet

Aus anwaltlicher Sicht wiederholen sich in der Praxis immer wieder ähnliche Probleme:

  • Fristen werden übersehen oder 
  • medizinische Unterlagen sind unvollständig oder ungeordnet 
  • Gutachten werden nicht hinterfragt 
  • Beschwerden werden nicht ausreichend dargestellt 
  • Verfahren werden vorschnell aufgegeben 

Mag. Pirker fasst zusammen:

Viele Verfahren gehen nicht verloren, weil kein Anspruch besteht, sondern weil er nicht konsequent verfolgt wird.

Fazit: Ablehnung ist oft erst der Anfang

Ein negativer Bescheid ist kein endgültiges Urteil. Gerade im Bereich der Invaliditätspension oder des Rehabilitationsgeldes zeigt sich immer wieder, dass erst im gerichtlichen Verfahren eine umfassende und unabhängige Prüfung erfolgt.

Die factum Rechtsanwalts GmbH steht Betroffenen dabei zur Seite – von der ersten Prüfung des Bescheids bis zur Vertretung im sozialgerichtlichen Verfahren. 

Das Bild auf 5min.at zeigt das Logo von factum Rechtsanwalt GmbH.

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