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Das Bild auf 5min.at zeigt Rüdiger Kopeinig von Fire Protect.
Ing. Rüdiger Kopeinig (FireProtect) und Ing. Thomas Kerschbaumer im Gespräch: Photovoltaik boomt – der Brandschutz muss mithalten.

Photovoltaik boomt – aber wer schützt vor dem Brand?

Kärnten erlebt einen Solarboom – doch mit jeder neuen Anlage rückt auch der Brandschutz stärker in den Fokus.

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Im Experteninterview sprechen Rüdiger Kopeinig Geschäftsführer von FireProtect und Thomas Kerschbaumer, staatlich befugter Elektrotechnik-Planer und Sachverständiger, darüber, welche Risiken oft unterschätzt werden, welche Normen wirklich zählen und warum sorgfältige Planung über Sicherheit und Versicherungsschutz entscheidet.

Das Bild auf 5min.at zeigt PV-Anlagen.
©Fire Protect
Photovoltaik im Fokus: Nur korrekt errichtete Anlagen erfüllen die geforderte Brandklassifizierung BROOF (t1).

Kopeinig:

Herr Kerschbaumer, die Zahl der Photovoltaikanlagen in Kärnten explodiert. Jeder will seine Dachfläche nutzen. Aber aus brandschutztechnischer Sicht – was muss man wirklich beachten?

Kerschbaumer:

Die Anlagen sind grundsätzlich sicher – aber nur, wenn sie richtig geplant und montiert werden. Das große Problem sind Installationsfehler und das Ignorieren technischer Vorgaben. Schon ein falsch geführtes Kabel, ein mangelnder Abstand zu Lichtkuppeln oder eine schlechte Befestigung kann im Ernstfall einen Brand begünstigen.

Die zentrale Norm ist die OVE E 8101, Teil 7-712, sie beschreibt genau, wie PV-Anlagen zu errichten sind. Daneben gilt die OIB-Richtlinie 2 (Brandschutz) – die legt fest, was bei Dachaufbauten und Fassaden systemisch zu berücksichtigen ist.

Kopeinig:

Viele Anlagen entstehen auf bestehenden Dächern. Was ist hier entscheidend?

Kerschbaumer:

Zuerst: Die Dachkonstruktion muss den Brandtest bestehen.

Das heißt, der Dachaufbau muss nachweislich die Klassifizierung BROOF (t1) nach EN 13501-5 erfüllen. Durch die Montage der Photovoltaikanlage darf diese Brandklassifizierung nicht beeinträchtigt werden bzw. ist für das Gesamtsystem nachzuweisen. Nur dann gilt das Dach als widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme. Oft wird einfach montiert, ohne dass jemand überprüft, ob die Dachhaut durch die Montage verändert wurde. Damit verliert man die Brandqualifikation – das ist ein massiver Planungsfehler.

Zweitens: Abstände.

PV-Module gehören nicht über Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Brandwände oder Lichtkuppeln. Die OIB-Richtlinie 2 gibt hier die Mindestabstände vor. Im Brandfall darf keine Brand- oder Rauchübertragung stattfinden, und die Feuerwehr muss Platz zum Arbeiten haben.

Kopeinig:

Wie sieht es mit den Leitungen aus? Da hört man oft von Überhitzung und Hotspots.

Kerschbaumer:

Richtig. Die Kabeldimensionierung ist entscheidend. Unterdimensionierte DC-Kabel führen zu Überhitzung und im schlimmsten Fall zu Brand. OVE E 8101 schreibt die korrekte Querschnittsberechnung vor – abhängig von Strombelastung, Temperatur, Verlegeart und Umgebung. Alle Leitungen müssen UV-beständig, mechanisch geschützt und mit nicht brennbaren Befestigungen montiert werden. Durchdringungen in brandabschnittsbildenden Bauteilen sind brandschutztechnisch zu verschließen.

Und: DC-Leitungen nie gemeinsam mit 230-Volt-Leitungen im gleichen Rohr führen. Das ist ein Klassiker unter den Fehlern.

Kopeinig:

Was unterscheidet PV-Anlagen auf dem Dach von jenen an der Fassade?

Kerschbaumer:

Bei Dachanlagen geht es um die Brandweiterleitung und den Schutz des Dachaufbaus. Bei vertikalen PV-Anlagen, also Fassaden- oder Balkon-Systemen, spielt der Kamineffekt eine viel größere Rolle. Wenn hinter den Modulen ein Hohlraum bleibt, kann sich Feuer dort rasch nach oben ziehen. Deshalb müssen Brandsperren in die Unterkonstruktion integriert werden, und alle Komponenten müssen nicht brennbar oder schwer entflammbar ausgeführt sein.

Die OIB-Richtlinie 2 verweist hier auf Brandschutzsperren in hinterlüfteten Fassaden – das wird oft schlicht vergessen.

Kopeinig:

Was passiert, wenn es tatsächlich brennt? Gibt es Möglichkeiten zur Abschaltung oder Löschung?

Kerschbaumer:

Ein spannendes Thema. Eine Löscheinrichtung im klassischen Sinn gibt es nicht, aber: Feuerwehr-Schalter oder DC-Trennstellen können die Gleichspannung im Gebäudeinneren spannungsfrei schalten. Kennzeichnungssysteme müssen klar zeigen, wo die DC-Leitungen verlaufen. Laut ÖBFV-Richtlinie E-32 ist die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Pflicht: Pläne, Freischaltstellen und jährliche Begehungen gehören fix dazu. Wenn Einsatzkräfte im Dunkeln tappen, ist das ein Planungsversagen, kein Unglück.

Kopeinig:

Wie sieht es mit der laufenden Wartung aus – was müssen Betreiber tun?

Kerschbaumer:

Vorbeugender Brandschutz endet nicht mit der Montage. Einmal pro Monat sollte eine Sichtkontrolle erfolgen: verrutschte Module, beschädigte Kabel, Verschmutzungen, Vogelnester – all das kann Hotspots auslösen.

Einmal jährlich ist eine fachkundige Wartung inklusive Thermografie sinnvoll. Jede Kontrolle wird dokumentiert. Das schützt nicht nur die Anlage, sondern auch den Betreiber vor Haftungsproblemen.

Kopeinig:

Klingt nach einer ganzen Menge Verantwortung.

Kerschbaumer:

Ist es auch. Brandschutz ist kein optionales Extra, sondern Teil der Elektrotechnik. Wer nach Norm arbeitet, dokumentiert und regelmäßig überprüft, wird nie Probleme bekommen. Wer improvisiert, riskiert Dach, Haus und Versicherungsschutz. So einfach ist das.

Kopeinig:

Danke, Herr Kerschbaumer, für die klaren Worte.

Wichtige Regelwerke

  • OVE E 8101 – Teil 7-712: Errichtung von Photovoltaikanlagen
  • OIB-Richtlinie 2: Brandschutz (in Verbindung mit der jeweiligen Landesbauordnung; Abstände, Dach- und Fassadenaufbauten)
  • EN 13501-5 / CEN TS 1187: Brandverhalten von Dachaufbauten (BROOF-Nachweis)
  • ÖBFV-Richtlinie E-32: Feuerwehr-Zugänglichkeit, Kennzeichnung und Freischaltstellen
  • ÖNORM EN 62446-1: Prüfung, Dokumentation und Wartung von Photovoltaikanlagen
Und einschlägige TRVB-Richtlinien (objekt- und nutzungsabhängig)

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