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/ ©Montage: Canva/Fire Protect
Das Bild auf 5min.at zeigt Rüdiger Kopeinig von Fire Protect.

Sicherheitsbeleuchtung im Bürogebäude: Warum Wartung keine Formsache ist

Wenn im Bürogebäude der Strom ausfällt, muss eines funktionieren: die Sicherheits- und Fluchtwegsbeleuchtung. Sie entscheidet im Ernstfall darüber, ob Menschen ruhig und sicher ins Freie gelangen - oder nicht.

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Im aktuellen Interview spricht Ing. Rüdiger Kopeinig von Fire Protect mit Elektrotechnik und Sicherheitstechnik Laschek über Errichtung, Wartungspflichten und Haftungsfragen bei Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in Bürogebäuden und Fachmarktzentren.

„Das ist keine Dekoration, sondern ein sicherheitsrelevantes System.“

Elektrikermeister Laschek stellt klar:

„Eine Sicherheitsbeleuchtung wird nicht nach Gefühl errichtet. Beleuchtungsstärken, Umschaltzeiten, Überbrückungsdauer – das ist alles normativ geregelt. Grundlage sind europäische Normen und behördliche Auflagen.“

Gerade in größeren Objekten kommen häufig Zentralbatterieanlagen zum Einsatz. Diese überwachen alle angeschlossenen Leuchten, führen automatische Tests durch und protokollieren Störungen.

Aber: Die Technik allein reicht nicht.

Betreiberpflicht: Was viele unterschätzen

Rüdiger Kopeinig weist auf ein häufiges Problem hin:

„Wir erleben regelmäßig, dass Störmeldungen ignoriert oder Prüfungen nicht sauber dokumentiert werden. Das ist kein Formalfehler – das ist ein Haftungsthema.“

Zu den Pflichten des Betreibers gehören:

  • Regelmäßige Sichtkontrolle auf Störmeldungen
  • Monatliche Funktionsprüfung
  • Jährliche Betriebsdauertests
  • Lückenlose Dokumentation im Prüfbuch

Diese Verantwortung liegt beim Eigentümer oder bei der Hausverwaltung – nicht beim Errichter der Anlage.

Wer darf prüfen – und wer nicht?

  • Sichtkontrollen: durch geschulte Personen möglich
  • Technische Eingriffe, Reparaturen, Batterietausch: ausschließlich durch befugte Elektrofachkräfte

Wichtig: Die Gesamtverantwortung bleibt immer beim Betreiber.

Wenn Umbauten zum Problem werden

Besonders kritisch wird es bei nachträglichen Veränderungen im Gebäude:

  • Verlegte Fluchtwege
  • Versetzte Leuchten
  • Neue Einbauten oder Regalsysteme
  • Geänderte Raumaufteilungen

„Sobald sich die Nutzung oder die bauliche Struktur ändert, muss geprüft werden, ob das ursprüngliche Brandschutzkonzept noch passt“, so Kopeinig.

Zusammenarbeit statt Zuständigkeitsgerangel

Im laufenden Betrieb arbeiten Elektrotechnikfirma und FireProtect eng zusammen:

Elektrotechnik Laschek:

  • Errichtung
  • Technische Wartung
  • Reparatur

Fire-Protect:

  • Laufende brandschutztechnische Überprüfung
  • Dokumentationskontrolle
  • Bewertung bei Behördenprüfungen

Klare Botschaft an Hausverwalter und Eigentümer:

Sicherheitsbeleuchtung ist kein einmaliges Projekt. Sie ist eine laufende Betreiberverantwortung.

Experte von Fire Protect empfiehlt:

Die häufigste Schwachstelle ist nicht die Technik – sondern der laufende Betrieb.

Ing. Rüdiger Kopeinig

Empfehlung 4: Störmeldungen nicht ignorieren

Zentralbatterieanlagen protokollieren:

  • Leuchtenausfälle
  • Batteriestörungen
  • Stromkreisfehler

Wer das nicht auswertet, handelt fahrlässig.

Empfehlung 5: Betreiberverantwortung klar regeln

Eigentümer oder Hausverwaltung müssen klären:

  • Wer kontrolliert die Anzeige täglich?
  • Wer führt Monatsprüfungen durch?
  • Wer dokumentiert?
  • Wer beauftragt Reparaturen?

Unklare Zuständigkeit = organisatorisches Versagen.

Empfehlung 6: Elektrotechnik + Brandschutz zusammendenken

  • Errichterfirma = technische Sicherheit
  • FireProtect = organisatorische und rechtliche Sicherheit

Nur die Kombination reduziert Haftungsrisiken.

Experte empfiehlt – Sicherheitsbeleuchtung in Fachmarktzentren

Fokus: Publikumsverkehr & Evakuierungsrisiko

In einem Fachmarktzentrum reden wir nicht über 20 Büroangestellte, sondern über hunderte Besucher – teilweise ortsunkundig. Im Ernstfall entscheidet die Beleuchtung über Orientierung oder Panik.

Elektrikermeister – Elektrotechnik und Sicherheitstechnik Laschek

Empfehlung 1: Auslegung auf reale Nutzung – nicht nur auf Plan

In Fachmarktzentren gibt es:

  • Große Verkaufsflächen
  • Regalsysteme bis in Sichthöhe
  • Sonderaufbauten
  • Saisonale Verkaufsinseln
  • Dekorationen

Die Sicherheitsbeleuchtung muss die tatsächliche Situation abbilden. Wenn Verkaufsaufbauten Fluchtzeichen verdecken oder Regale Lichtkegel abschatten, entsteht ein reales Risiko.

Empfehlung 2: Besonders kritische Bereiche

Sicherheitsrelevant sind unter anderem:

  • Hauptfluchtwege durch Verkaufsflächen
  • Notausgänge im Lagerbereich
  • Stiegenhäuser
  • Tiefgaragen
  • Verbindungsgänge zwischen Mieteinheiten
  • Technikräume

Hier darf es keine „Dunkelzonen“ geben.

Das größte Risiko in Fachmarktzentren ist nicht der technische Defekt – sondern die organisatorische Nachlässigkeit.

Ing. Rüdiger Kopeinig – Fire-Protect GmbH

Empfehlung 3: Betreiberpflicht bei mehreren Mietern

Typisches Problem:

  • Zentrale Anlage vorhanden
  • Einzelne Mieter verändern ihre Flächen
  • Niemand prüft die Auswirkungen auf das Gesamtsystem

Wichtig: Die Gesamtverantwortung liegt beim Betreiber des Fachmarktzentrums.
Nicht beim einzelnen Shop-Betreiber.


Empfehlung 4: Evakuierungsrealität berücksichtigen

Bei Stromausfall oder Brand:

  • Kunden kennen das Gebäude nicht
  • Personal ist teilweise ungeschult
  • Panik entsteht schneller als gedacht

Sicherheitsbeleuchtung muss:

  • Klar sichtbar
  • Gleichmäßig
  • Ohne Ausfall einzelner Zonen funktionieren

Teilbereiche außer Betrieb sind in einem Fachmarktzentrum nicht akzeptabel.

Empfehlung 5: Störungen sofort behandeln

In einem Büro kann eine einzelne Leuchte kurzfristig toleriert werden.
In einem Fachmarktzentrum mit hoher Besucherfrequenz nicht.

Zentralbatterie meldet:

  • Stromkreisstörung
  • Batteriedefekt
  • Leuchtenausfall

Das muss sofort bearbeitet werden – nicht beim nächsten Quartalstermin.

Empfehlung 6: Dokumentation behördensicher führen

Bei Behördenprüfung zählt:

  • Lückenloses Prüfbuch
  • Nachweis Monatsprüfungen
  • Jährlicher Betriebsdauertest
  • Dokumentierte Mängelbehebung
  • Klar geregelte Zuständigkeiten

Fehlt das, geht es nicht nur um Technik – sondern um Verwaltungsstrafen und Haftungsfragen.

Kernaussage für Fachmarktzentren

Sicherheitsbeleuchtung ist kein technisches Detail. Sie ist Teil des Evakuierungskonzepts für hunderte Menschen. Wer sie nicht laufend kontrolliert, handelt organisatorisch fahrlässig.

Zusätzliche Expertentipps

Expertentipp Elektrotechnik Laschek

Führen Sie mindestens einmal jährlich eine gemeinsame Begehung mit Elektrotechnik und Brandschutz durch – nicht nur technisch, sondern unter realen Verkaufsbedingungen.

Konkret heißt das:

  • Kontrolle der Ausleuchtung bei eingeräumter Verkaufsfläche
  • Prüfung auf verdeckte oder verschattete Fluchtzeichen
  • Überprüfung von Sonderaufbauten
  • Bewertung neuer Mieterausbauten
  • Kontrolle der Batteriekapazität und Umschaltzeiten

Eine Anlage kann normgerecht errichtet sein –
und im laufenden Betrieb trotzdem ihre Wirkung verlieren.

Expertentipp von Rüdiger Kopeinig

Regeln Sie organisatorisch klar, wer täglich die Störanzeige kontrolliert und wer bei einer Meldung reagiert. Wenn das nicht schriftlich definiert ist, ist es im Ernstfall nicht geregelt.

Empfehlung für Betreiber:

  • Verantwortliche Person benennen
  • Prüfintervalle fix festlegen
  • Störungen sofort protokollieren
  • Mängelbehebung nachweislich dokumentieren
  • Nach Umbauten immer brandschutztechnische Bewertung durchführen

In einem Fachmarktzentrum ist eine ausgefallene Leuchte kein Bagatellfall.
Es kann der Unterschied zwischen geordneter Evakuierung und Chaos sein.

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