Skip to content
/ ©BMI/KK

Alkohol am Steuer: Damit müssen alkoholisierte Fahrer in Österreich rechnen

Alkohol am Steuer

Wer Alkohol konsumiert, ist in seiner Fahrtauglichkeit eingeschränkt. Durch Alkohol wird sowohl die Konzentrations- als auch die Reaktionsfähigkeit eingeschränkt. Darunter leidet wiederum die Verkehrssicherheit, weshalb alkoholisierte Autofahrer mit Rechtsfolgen rechnen müssen, wenn sie bei einer Verkehrskontrolle auffallen.

Keine einheitlichen Regelungen in Europa

Alkohol am Steuer kann nicht nur in Österreich ein Bußgeld oder sogar den Führerscheinentzug nach sich ziehen, sondern in ganz Europa. Wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, muss EU-weit mit Konsequenzen rechnen.

Sowohl in Deutschland als auch in Österreich oder Finnland gibt es aber keine einheitlichen Regeln. Europaweit gilt eine Promillegrenze von 0,5 in den meisten Ländern zwar als bindend, es ist aber auch möglich, dass diese unter bestimmten Voraussetzungen nach unten korrigiert wird. Teilweise herrschen auch für Fahranfänger deutlich strengere Vorgaben.

Österreich setzt auf allgemeine Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille

Wer sich in Österreich ans Steuer setzt und davor Alkohol konsumiert hat, sollte sich bewusst sein, dass der Gesetzgeber eine Höchstgrenze vorgeschrieben hat. Diese liegt bei weniger als 0,5 Promille und ist damit strenger geregelt als in anderen Ländern. Dazu kommt, dass diese allgemeine Promillegrenze nicht für allen Fahrzeugführer gilt. Sowohl für Bus- als auch für LKW-Fahrer fällt die Grenze deutlich strenger aus und liegt bei 0,1 Promille.

Autofahrer, die sich nicht an die Promillegrenze halten und von der Polizei beim Fahren erwischt werden, müssen mit erheblichen Strafen rechnen:

  • Generell gilt für alle Autofahrer, bei denen 0,5 bis 0,79 Promille im Blut nachgewiesen werden, dass sie eine Verwaltungsstrafe zahlen müssen. Zudem erhalten sie eine Vormerkung.
  • Wenn der Alkoholgehalt im Blut bei mindestens 0,8 Promille liegt, muss mit einem Führerscheinentzug gerechnet werden. Darüber hinaus ist in diesem Fall auch die Teilnahme an einem Verkehrscoaching erforderlich.

Ereignet sich unter Alkoholeinfluss ein Unfall, der von dem alkoholisierten Fahrer verursacht wird, sind die Folgen noch gravierender. In diesem Fall kann die Haftpflichtversicherung den Fahrer zur Rechenschaft ziehen. Auf diesem Regressweg ist es damit möglich, dass der Unfall-Verursacher eine Summe von bis zu 11.000 Euro zahlen muss. Zudem sind beim Fahren unter Alkoholeinfluss sowohl die Rechtsschutz- als auch die Kaskoversicherung leistungsfrei. Für alle Schäden, die eigentlich in den Leistungsbereich dieser beiden Versicherungen fallen, müssen die Autofahrer selbst aufkommen.

Wie hoch sind die möglichen Verwaltungsstrafen?

Österreich hat sehr strenge Regeln für Alkohol am Steuer. Das wird vor allem beim Blick auf die Verwaltungsstrafen noch einmal deutlich. Werden Autofahrer erstmals alkoholisiert am Steuer kontrolliert und liegt ihr Promillegehalt bei 0,5 bis maximal 0,79, beträgt die Höhe der Verwaltungsstrafe zwischen mindestens 300 und maximal 3.700 Euro.

In diesem Fall verbleibt der Führerschein noch bei dem kontrollierten Autofahrer. Allerdings gibt es hier eine weitere Besonderheit. Die betroffenen Autofahrer werden bereits im Führerscheinregister vorgemerkt, sodass Wiederholungstäter bei einer weiteren Kontrolle nicht mehr so glimpflich davonkommen.

In diesem Fall sind die Behörden dazu berechtigt, eine weitere Maßnahme anzuordnen. Neben der Verwaltungsstrafe kann es so beispielsweise erforderlich sein, dass die betroffenen Fahrer bei einem Psychologen nachgeschult werden. Die damit einhergehenden Kosten liegen dann bei mindestens 200 Euro.

Wer auch nach dieser Maßnahme noch einmal im Straßenverkehr auffällt oder aufgrund eines anderes Vormerkdeliktes bekannt ist, muss mindestens drei Monate auf den eigenen Führerschein verzichten.

Härtere Strafen ab 0,8 Promille

Auf deutlich höhere Strafen müssen sich Autofahrer einstellen, die bei einer Kontrolle mehr als 0,8 Promille im Blut haben. In diesem Fall liegt die Verwaltungsstrafe bei mindestens 800 Euro. Die Behörden können aber höhere Strafen verhängen, erlaubt sind hier bis zu 3.700 Euro. Wird ein Autofahrer erstmals mit dieser Promillemenge im Blut kontrolliert, erwartet ihn ein Führerscheinentzug von einem Monat. Allerdings nur dann, wenn durch ihn kein Unfall verursacht wurde. Bei einem Wiederholungstäter liegt der Führerscheinentzug bei mindestens drei Monaten. In beiden Fällen muss in der Regel noch ein Verkehrscoaching absolviert werden.

Weitere Strafen bei höheren Promille-Mengen

In Österreich werden zudem weitere Strafen für alle Fahrzeugführer vorgesehen, die mit mindestens 1,2 Promille ertappt werden. Auch hier unterscheidet der Gesetzgeber allerdings noch einmal zwischen Autofahrern mit 1,2 und 1,59 Promille sowie denen, die 1,6 Promille oder mehr haben.

Werden 1,2 bis maximal 1,59 Promille festgestellt, müssen Fahrzeuglenker mit folgenden Strafen rechnen:

  • Das Bußgeld liegt in diesem Fall bei mindestens 1.200 und maximal 4.400 Euro.
  • Des Weiteren müssen sich die Betroffenen auf einen Führerscheinentzug von wenigstens 4 Monaten einstellen.
  • Generell werden die Betroffenen auch zu einer Nachschulung geschickt. Durch diese entstehen natürlich weitere Kosten.

Deutlich härter werden Alkoholsünder bestraft, bei denen der nachgewiesene Alkoholgehalt bei mindestens 1,6 Promille liegt. In diesem Fall bewegen sich die Bußgelder zwischen 1.600 und 5.900 Euro. Des Weiteren verhängen die Behörden einen Führerscheinentzug von wenigstens sechs Monaten. Dies gilt alles nur für Alkoholsünder, die keinen Unfall verursacht haben. Generell müssen sie darüber hinaus zur Nachschulung und beim zuständigen Amtsarzt vorstellig werden. Des Weiteren ist die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Untersuchung erforderlich. Die damit einhergehenden Kosten liegen bei 363 Euro.

Hinweis: Die Recherche und Erstellung des Textes wurde durch eine externe Redaktion vorgenommen und stammt nicht aus der eigenen 5 Minuten Redaktion. Linkziele im Artikel wurden durch den Auftraggeber unterstützt.
Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.

Mehr Interessantes