Nach 20 Jahren gekündigt: Burgenländer bekommt Bonus nicht
Fast 20 Jahre lang war ein Angestellter im selben Betrieb. Dann wurde er gekündigt und beim letzten Gehalt fehlte auch noch der jährliche Bonus, den sonst jeder bekommen hat. Der Burgenländer ging zur Arbeiterkammer (AK).
Der Mann war Mitarbeiter eines burgenländischen Energieunternehmens, berichten die AK-Experten nun. Ihm sei im Zuge des Kündigungsgesprächs bereits mitgeteilt worden, dass er den jährlichen Bonus nicht bekommen würde – ganz im Gegensatz zu all seinen Kollegen. AK-Rechtsexperte Lukas Wapp weiß aber: „Das verstößt gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.“
Beschäftigte in vergleichbaren Situationen dürfen nicht unterschiedlich behandelt werden
Daher wandte sich der Betroffene auch an die AK, die sich der Sache angenommen hat. Der Dienstgeber konnte ihnen gegenüber auch nicht sachlich rechtfertigen, weshalb der Mitarbeiter die Einmalzahlung nicht bekam. Das Ergebnis: rund 5.210 Euro, die dem Mann zustehen. Die AK erklärt abschließend noch, dass Dienstgeber Beschäftigte in vergleichbaren Situationen nicht ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandeln dürfen – „weder bei Gehältern noch bei Sonderzahlungen oder Boni“.