Kündigung im Briefkasten: 40-Jährige erlebt nach Urlaub böse Überraschung
Damit hatte eine 40-jährige Handelsangestellte wohl nicht gerechnet, als sie vom Urlaub nach Hause kam und den Briefkasten entleerte. Zwischen Prospekten und Rechnungen "versteckte" sich ihre Kündigung.
Nach mehr als fünf Jahren schien es für die 40-jährige Burgenländerin in dem Betrieb nicht mehr weiterzugehen, das Kündigungsschreiben im Briefkasten wirkte erst wie ein endgültiger Schlussstrich. Doch sie ging damit zur Arbeiterkammer (AK), wo man einen entscheidenden Fehler fand, erklärt AK-Rechtsexperte Martin Sugetich nun: „Der Kollektivvertrag für Handelsangestellte sieht nämlich vor, dass Dienstverhältnisse, die länger als fünf Jahre gedauert haben, nur zum Quartalsende gekündigt werden dürfen. Die Kündigung zum 15. Mai 2026 war demnach nicht termingerecht, korrekt wäre eine Kündigung zum 30. Juni 2026 gewesen.“
„Davon hängen wichtige arbeitsrechtliche Ansprüche ab“
Die AK-Experten haben die Kündigung ganz genau unter die Lupe genommen und schließlich auch beim Dienstgeber interveniert. Die Frau bekam daraufhin sämtliche Ansprüche bis zum korrekten Beendigungstermin – immerhin in Summe nicht weniger als 5.845,64 Euro. Für Sugetich ist klar: „Die richtigen Kündigungsfristen und -termine einzuhalten ist im Zuge einer Beendigung von großer Bedeutung, weil davon wichtige arbeitsrechtliche Ansprüche abhängen.“
AK rät in beiden Fällen zur Beratung
Für ihn gelte das „gleichermaßen für Dienstgeber- wie für Dienstnehmerkündigungen“. Und genau deshalb würde es sich auch lohnen, eine Dienstgeberkündigung überprüfen zu lassen, „aber auch im Fall, wenn man selbst ein Dienstverhältnis beenden möchte, eine Beratung bei der Arbeiterkammer in Anspruch zu nehmen“, so der Experte abschließend.