55 Tiere: Illegales Exoten-Lager im Hinterzimmer einer Druckerei entdeckt
Ein ungewöhnlicher und erschreckender Fund ist Behörden bei der Überprüfung eines Betriebs im Burgenland gelungen: In zwei Hinterzimmern einer Druckerei stießen die Einsatzkräfte auf 55 Reptilien.
Neben Schlangen, Chamäleons, Schildkröten und Agamen wurden an der Wohnadresse des 40-jährigen Besitzers im Burgenland drei weitere Tiere sichergestellt. Was als Kontrolle nach dem Tierschutzgesetz durch die örtliche Bezirksverwaltungsbehörde und die Polizei begann, entwickelte sich rasch zu einem Fall für die Zollfahndung. Da der Verdacht aufkam, dass mehrere der Tiere unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) fallen und somit streng geschützt sind, wurden die Zollsicherheitskräfte zur Unterstützung hinzugezogen.
Schwer vernachlässigt und dehydriert
Während die Tiere im privaten Wohnbereich des Mannes artgerecht und gut versorgt vorgefunden wurden, bot sich den Beamten in den Räumlichkeiten der Druckerei ein völlig anderes Bild. Ein Großteil der dort gehaltenen Reptilien befand sich in einem kritischen Gesundheitszustand. Die Veterinäre stellten unter anderem Anzeichen von Lungenentzündungen fest, die vermutlich durch deutlich zu niedrige Haltungstemperaturen verursacht wurden. Zudem litten viele Tiere an ausgeprägten Bissverletzungen, Hautveränderungen, Dehydrierung und sichtbarem Milbenbefall.
„Viele geschützte Tierarten sind in ihrem Bestand gefährdet. Deshalb gelten für ihren Handel strenge Regeln. Unsere Zöllnerinnen und Zöllner leisten mit ihren Kontrollen einen wichtigen Beitrag dazu, dass diese Vorgaben eingehalten werden. Mein Dank gilt ihnen und allen beteiligten Einsatzkräften für die gute Zusammenarbeit. Besonders wichtig ist, dass die Tiere nun fachgerecht versorgt werden.“ Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl
Ermittlungen und Anzeigen laufen
Sämtliche 58 Reptilien wurden umgehend vom Wiener Exoten-Tierheim „LEO FOR HOPE“ übernommen, wo sie derzeit medizinisch betreut und aufgepäppelt werden. Dem 40-jährigen Halter drohen nun empfindliche Konsequenzen: Er muss mit einer saftigen Geldstrafe der Bezirksverwaltungsbehörde sowie einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft rechnen.