Drogenfahrt endet im Desaster: 29-Jähriger tritt und beißt Polizisten
Ein mutmaßlich drogenbeeinträchtigter Autofahrer hat am Dienstagabend im Bezirk Oberwart (Burgenland) für einen Großeinsatz gesorgt. Bei seiner Festnahme verletzte der Mann zwei Polizisten.
Am 8. September 2026 ging um 21.07 Uhr bei der Polizei der Hinweis ein, dass ein 29-jähriger österreichischer Staatsbürger trotz vermuteten Drogeneinflusses am Steuer eines Kraftfahrzeugs sitze. Im Rahmen einer umgehend eingeleiteten Fahndung konnten die Beamten das Fahrzeug rasch lokalisieren. Als der Fahrer die Polizei bemerkte, ergriff er jedoch umgehend die Flucht und entzog sich der Anhaltung mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit.
Soldaten stoppen Flüchtigen
Die Flucht währte nicht lange: Angehörige des österreichischen Bundesheeres, die zufällig im Bezirk Oberwart an einer Übung teilnahmen, wurden auf den Rasenden aufmerksam und konnten das Fahrzeug stoppen. Die kurz darauf eintreffenden Polizeikräfte durchsuchten den Pkw und stellten eine geringe Menge Suchtmittel sicher.
Eskalation während der Überstellung ins Krankenhaus
Da bei dem Fahrer der dringende Verdacht einer Beeinträchtigung durch Drogen bestand, sollte er für eine amtsärztliche Untersuchung in das Krankenhaus Oberwart gebracht werden. Während des Transports im Polizeifahrzeug eskalierte die Situation: Der 29-Jährige begann, Schläge in Richtung der einschreitenden Beamten anzudeuten. Die Polizisten unterbrachen daraufhin die Fahrt, um dem Mann Handfesseln anzulegen. Dabei leistete der Beschuldigte heftigen Widerstand – er versuchte, die Beamten gezielt zu treten und zu beißen. Dabei wurden zwei Polizisten verletzt.
Beamter dienstunfähig – Festnahme und Anzeige
Nach einer medizinischen Untersuchung im Krankenhaus konnte einer der verletzten Polizisten seinen Dienst nicht mehr fortsetzen. Der zweite betroffene Beamte blieb trotz seiner Verletzungen dienstfähig. Der 29-jährige Beschuldigte wurde nach Abschluss aller Erstmaßnahmen auf freiem Fuß angezeigt. Er wird sich nun unter anderem wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung, Delikten nach dem Suchtmittelgesetz sowie schwerwiegender Verkehrsübertretungen vor der Justiz verantworten müssen.