„Oh schade, drei Terroristen weniger“: Mann nach Grazer Amoklauf verurteilt
Ein 42-jähriger Tiroler ist am Montag am Wiener Straflandesgericht zu einer unbedingten Geldstrafe von 2.880 Euro verurteilt worden. Der Grund: Er soll auf Facebook die Opfer des Amoklaufs von Graz verhöhnt haben.
Ein Tiroler ist am Montag am Wiener Straflandesgericht zu einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 2.880 Euro verurteilt worden, weil er in sozialen Medien nach dem Amoklauf von Graz drei Opfer verhöhnt haben soll. Der 42-Jährige schrieb in einem Kommentar auf Facebook zu einem Medienbericht, dass islamische Vereine um drei Mitglieder trauern: „Oh schade, drei Terroristen weniger“. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig.
Mann geständig: „Ja, das war falsch. Das war ohne nachzudenken im Affekt.“
Verurteilt wurde der Tiroler wegen Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen und wegen Verhetzung. Der Mann bekannte sich vor Richter Stefan Romstorfer von Anfang an geständig: „Ja, das war falsch. Das war ohne nachzudenken im Affekt.“ Der Tiroler, der selbst bereits mehrmals vor Gericht gestanden ist, u.a. wegen schweren Raubes, hat seit 2020 aufgrund seiner Schizophrenie und kognitiven Einschränkungen nach einem Unfall einen Erwachsenenvertreter.
Angeklagter: „Ich schreib‘ keine Kommentare mehr“
„Muss ich mir Sorgen machen, dass Sie das in Zukunft wieder machen“, fragte der Richter den 42-Jährigen. „Das passiert sicher nicht mehr. Ich schreib‘ keine Kommentare mehr“, so der Beschuldigte. „Es geht nicht an, über andere Gruppen herzuziehen, wenn man selbst nicht aus dem Vollen schöpfen kann“, bemerkte der Staatsanwalt. Der Mann, der bereits eine Bewährungshilfe in Anspruch nimmt, erhielt eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen à vier Euro. Romstorfer hielt es für „nicht notwendig, ihn aus dem Betreuungsnetz herauszureißen“. Vom Widerruf einer bedingt nachgesehenen Haftstrafe wegen schweren Raubes wurde abgesehen. „Wenn Sie sowas noch mal machen, können Sie fix davon ausgehen, dass Sie ins Gefängnis gehen“, mahnte der Richter. Während der Beschuldigte das Urteil annahm, gab der Staatsanwalt keine Erklärung ab. (APA/RED 03.11.2025)