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Symbolfoto von 5min.at: Fotomontage von Geld und einer Heizung.
Der Ausschluss von Nicht-EU-Bürger:innen beim Heizkostenzuschuss sorgt für Empörung

„Eklatante Ungleichbehandlung“: Kritik an neuer Heizbonus-Regelung

Neue Regeln beim Heizkostenzuschuss sorgen für Kritik: Nicht-EU-Bürger:innen sind heuer ausgeschlossen. Der Migrant:innenbeirat äußert Kritik und spricht von Diskriminierung.

von Elisa Auer Elisa Auer 5 Minuten Redaktion
2 Minuten Lesezeit(406 Wörter)

Der steirische Heizkostenzuschuss kann seit 16. Oktober 2025 beantragt werden. Heuer gibt es einige Änderungen bei dem Bonus. Der Antrag kann nicht mehr online gestellt werden, die Einkommensgrenzen wurden angepasst und auch der Bezieherkreis adaptiert. Die Förderung kann nur noch von Österreichern sowie EU-/EWR-Bürgern beantragt werden, zusätzlich ist ein mindestens fünfjähriger Aufenthalt in der Steiermark notwendig. „Mir ist es ein Anliegen, dass derartige Leistungen ausschließlich jenen zugutekommen, die in der Steiermark ihren Lebensmittelpunkt haben. Diese Menschen müssen im Fokus unserer sozialen Bemühungen stehen”, so Soziallandesrat Hannes Amesbauer. 5 Minuten berichtete: Heizkostenzuschuss 2025/26: Diese Personen haben Anspruch auf 340 Euro.

Migrant:innenbeirat kritisiert „eklatante Ungleichbehandlung“

Der Migrant:innenbeirat der Stadt Graz reagiert auf diese Maßnahme und warnt eindringlich vor dem Ausschluss von Nicht-EU-Bürger:innen vom Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark. „Der Migrant:innenbeirat lehnt die entsprechenden Richtlinien, nach denen Personen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark allein deshalb vom Heizkostenzuschuss ausgeschlossen werden sollen, weil sie nicht in Österreich oder einem anderen EU-Land geboren sind, entschieden ab. Eine derartige Richtlinie stellt eine eklatante Ungleichbehandlung dar, hat keine gesetzliche Grundlage und ist daher rechtswidrig“, heißt es in einer Aussendung. Weiters wird betont: „Die wunderschöne Steiermark ist auch die Heimat vieler Nicht-EU-Bürger:innen. Sie leben hier, arbeiten, zahlen Steuern und leisten wertvolle Beiträge zum gesellschaftlichen Leben in unserem grünen Herzen. Auch Nicht-EU-Bürger:innen – mitsamt ihren Kindern – frieren, wenn es kalt ist, und kämpfen mit steigenden Lebenshaltungskosten. Sie sind keine ‚Fremden‘, sondern Teil dieser Gemeinschaft.“

„Verletzt Prinzip der Gleichbehandlung

Der Migrant:innenbeirat betont: „Eine Sozialpolitik, die Menschen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit ausschließt, verletzt das Prinzip der Gleichbehandlung und der Menschenwürde. Der Ausschluss von Nicht-EU-Bürger:innen vom Heizkostenzuschuss ist daher nicht nur sozial ungerecht und rechtsverletzend, sondern widerspricht auch dem Gedanken einer solidarischen Gesellschaft – und ist absolut nicht akzeptabel. Allein in Graz betrifft diese Richtlinie viele Menschen. Eine Politik, die Menschen nach ihrer Herkunft oder ihrem Pass in ‚würdige‘ und ‚unwürdige‘ Gruppen einteilt, ist nicht sozial – und hat in einer demokratischen, weltoffenen Steiermark keinen Platz.“

Migrant:innenbeirat fordert Rücknahme der Richtlinie

Der Migrant:innenbeirat der Stadt Graz fordert daher die Steiermärkische Landesregierung auf, diese Richtlinie umgehend zurückzunehmen, um allen in der Steiermark mit Hauptwohnsitz gemeldeten Menschen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – einen gleich-berechtigten Zugang zum Heizkostenzuschuss des Landes zu garantieren.

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