
Frohe Nachricht brachte Grazerin die fristlose Kündigung
Eigentlich sollte eine Schwangerschaft eine schöne Zeit sein. Doch für eine Grazerin wurde sie zum Albtraum: Kaum hatte sie ihrem Chef die frohe Nachricht mitgeteilt, flatterte ihr die fristlose Entlassung ins Haus.
Eigentlich sollte eine Schwangerschaft eine Zeit voller Freude sein. Doch für eine Grazerin wurde sie wegen ihres Ex-Chefs zum wahren Albtraum: Kaum hatte sie ihrem Arbeitgeber die frohe Nachricht mitgeteilt, erhielt sie eine fristlose Entlassung und das auch noch rückwirkend! „Was für ein Schock!“, so die Arbeiterkammer Steiermark, die den Fall nun öffentlich machte.
Laut Arbeiterkammer: Fristlose Entlassung war unzulässig
Was der Arbeitgeber offenbar übersah: Schwangere Arbeitnehmerinnen stehen unter einem besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Nur bei schwerwiegenden Verfehlungen darf eine fristlose Entlassung überhaupt ausgesprochen werden und eine Rückdatierung ist gesetzlich nicht erlaubt. „Das geht nicht, denn bei einer Schwangerschaft gilt ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz, und für eine fristlose Entlassung müssen schwerwiegende Gründe vorliegen. Obendrein ist eine Rückdatierung der Entlassung gar nicht möglich!“, erklärt die AK Steiermark.
Ausstehende Ansprüche: Grazerin wurden 8.800 Euro ausbezahlt
Die Frau wollte nach dem Vorfall nicht mehr in den Betrieb zurückkehren und suchte Hilfe bei der Arbeiterkammer Steiermark. Diese übernahm den Fall und zog vor Gericht. „Wir gingen für die Teilzeitkraft, die nicht mehr in den Betrieb zurückkehren wollte, vor Gericht. Mit Erfolg: Sie bekam alle ihre ausstehenden Ansprüche bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt in Höhe von 8.800 Euro ausbezahlt“, berichtet die Arbeiterkammer freudig zum Abschluss.