Millionen-Insolvenz: Grazer Fashion-Tech-Firma in der Krise
Wie der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) und der KSV 1870 informieren, hat das Grazer Unternehmen Reactive Reality GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet.
Bei der Grazer Firma Reactive Reality GmbH handelt es sich um ein IT-Technologie Unternehmen, welches sich im Bereich virtuelles Anprobieren im Fashion-E-Commerce und stationären Einzelhandel spezialisiert hat. Das Unternehmen zählt durchaus bekannte Textilhändler zu seinen Kunden. Im Unternehmen sind aktuell 16 Dienstnehmer beschäftigt.
Zu den Insolvenzursachen
Der AKV äußert sich zu den Insolvenzursachen wie folgt: „Seit Ende der Covid-19-Pandemie sah man sich mit massiven Umsatzrückgängen konfrontiert, dies vor allem aufgrund des erhöhten Kosten- und Margendrucks. Die Ertragslage des Unternehmens hat sich sohin massiv verschlechtert. Nachdem positive Ergebnisse zeitnah nicht zu erwarten waren, sei man von der Mehrheitsgesellschafterin angewiesen worden (Atlan Group GmbH), den operativen Schwerpunkt auf die Veräußerung von Geschäftsanteilen des Unternehmens zu legen und die Neukundenakquise vorläufig einzustellen. Die Liquidität sollte über Zuwendungen der Mehrheitsgesellschafterin gesichert werden. Übernahmegespräche mit mehreren strategischen und institutionellen Investoren waren letztlich nicht erfolgreich, sodass man mangels positiver Fortbestehensprognose den Insolvenzantrag gestellt hat.“
Zu den Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gibt das Unternehmen mit rund 3,452 Mio. Euro an, wobei rund 2,629 Mio. Euro auf Gesellschafterdarlehen entfallen, welche als Eigenkapital ersetzend und somit nachrangig zu qualifizieren sein dürften. Größte Gläubiger sind daneben Förderungsgesellschaften bzw. Kreditinstitute. Die Aktiva bringt man mit rund 250.000 Euro zu Liquidationswerten in Ansatz.
Wie es weitergehen soll
„Es soll offenbar versucht werden, das Unternehmen als Ganzes zu verwerten, sodass – zumindest kurzfristig – eine Fortführung zum Werterhalt stattfinden soll. Eine Sanierung bzw. längere Fortführung erscheint nicht möglich“, so informiert der AKV über die weitere Vorgangsweise.