Aula-Prozess geht ins Finale: Urteil erst am Mittwoch erwartet
Der Prozess gegen den ehemaligen „Aula“-Chefredakteur Martin Pfeiffer nähert sich dem Ende. Nach zwei Verhandlungstagen mit rund 300 verlesenen Fragen folgen am Dienstag die Schlussplädoyers. Das Urteil folgt am Mittwoch.
Der Prozess gegen den ehemaligen Chefredakteur der Zeitschrift „Aula“ ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht ins Finale eingebogen. Am Dienstagvormittag wurden – wie auch schon den ganzen Montag lang – die rund 300 Fragen an die Geschworenen von Richter Erik Nauta verlesen. Dienstagnachmittag sollen die Schlussplädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu hören sein. Ein Urteil wird wohl erst am Mittwoch verkündet.
300 aufgelistete Textbeispiele
Die Verhandlung hatte im September mit einem ambitionierten Fahrplan begonnen: Rund 300 in der Anklage aufgelistete Textbeispiele sollten innerhalb weniger Tage durchgesprochen werden. Der Plan hielt allerdings nicht, weshalb der Prozess statt nach zwei Verhandlungswochen im September nun erst im Dezember zu Ende gehen wird. Der ehemalige Chefredakteur des Magazins, Martin Pfeiffer, muss sich unter anderem wegen des Paragrafen 3d des Verbotsgesetzes verantworten. Er soll von 2005 bis Juni 2018 teilweise als Autor in publizierten Beiträgen „nationalsozialistische Propaganda-Stereotype“ verwendet haben. Damit sollen andere zur NS-Wiederbetätigung angestiftet worden sein.
Anklage wurde in der Vorwoche ausgedehnt
Die Anklage listet die etwa 300 Artikel aus dem mittlerweile eingestellten Magazin auf, die unter anderem Rassenlehre und Antisemitismus propagieren sollen. Sie wurden einzeln in teils langen Verhandlungstagen mit den Geschworenen besprochen. Pfeiffer war zu seiner Zeit als Chefredakteur auch FPÖ-Bezirkspolitiker in Graz und hat bisher alle Vorwürfe von sich gewiesen. Er soll unter anderem Rassismus, Herrenrassen- und völkischem Denken sowie einem biologisch-rassistischen Volksbegriff und nationalsozialistischen Rassentheorien in der „Aula“ eine Plattform geboten haben, lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Die Anklage wurde erst vergangene Woche auch noch auf den Paragraf 3h des Verbotsgesetzes ausgedehnt: Der Beschuldigte soll während der laufenden Verhandlung mit seinen Antworten NS-Verbrechen verharmlost haben.