Aula-Prozess: Erstes Urteil gefallen, schuldig nach Verbotsgesetz
Im Aula-Prozess ist am Mittwoch das erste Urteil gefallen: Die Geschworenen sprachen den ehemaligen Chefredakteur Martin Pfeiffer einstimmig nach § 3g Verbotsgesetz schuldig. Weitere Entscheidungen und das Strafausmaß folgen.
Im Grazer Straflandesgericht hat am Mittwochmorgen, dem 3. Dezember, die stundenlange Urteilsverkündung im aufsehenerregenden Aula-Prozess begonnen, 5 Minuten hat berichtet. Gleich zu Beginn stand fest: Der ehemalige Chefredakteur des rechtsaußen angesiedelten Magazins, Martin Pfeiffer, wird wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach § 3g des Verbotsgesetzes verurteilt. Die Entscheidung der acht Geschworenen fiel einstimmig, ein Signal für die Schwere der vorgelegten Vorwürfe. Das Urteil ist nicht rechtkräftig. Doch dies war erst der Auftakt. Die Verlesung der Urteilsbegründung dauert an, weitere Punkte der Anklage sowie das konkrete Strafmaß werden im Laufe des Tages folgen.
Ein Mammutprozess mit 300 Textbeispielen
Der Prozess hatte bereits im September mit einem ambitionierten Fahrplan begonnen. Rund 300 Textpassagen aus der mittlerweile eingestellten „Aula“ standen zur Prüfung. Sie sollen – so die Staatsanwaltschaft, Rassenlehre, antisemitische Narrative und nationalsozialistische Propagandastereotype enthalten haben. Was ursprünglich in zwei Verhandlungswochen abgehandelt werden sollte, zog sich über Monate. Tagelang wurden die Beispieltexte einzeln mit den Geschworenen durchgegangen. Pfeiffer, der zwischen 2005 und Juni 2018 Chefredakteur war und zeitweise als FPÖ-Bezirkspolitiker in Graz tätig war, wies sämtliche Vorwürfe zurück. Ihm wird vorgeworfen, die Publikation für Inhalte genutzt zu haben, die völkisches Denken, biologisch-rassistische Weltbilder und NS-Ideologie transportierten zu haben.
Urteil folgt: Strafmaß noch offen
Mit dem Schuldspruch nach § 3g ist die Richtung des Urteils klar, doch das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Im Laufe des Mittwochs werden die weiteren Entscheidungen verkündet, darunter das Strafausmaß, das je nach Anzahl der Schuldsprüche deutlich ausfallen könnte.