Skip to content
/ ©Montage: Canva
Bild auf 5min.at zeigt einen Mann, der nachdenkt, und Geld in einer Hand.
Eine fristlose Entlassung endet mit 5.000 Euro für den Mitarbeiter.

Fristlos entlassen wegen Konkurrenzarbeit – am Ende 5.000 Euro Nachzahlung

Ein Grazer Außendienstmitarbeiter wurde fristlos entlassen, weil ihm eine Tätigkeit für die Konkurrenz vorgeworfen wurde. Nach Intervention der Arbeiterkammer Steiermark kam es zu einem Vergleich.

von Elisa Auer Elisa Auer 5 Minuten Redaktion
1 Minute Lesezeit(187 Wörter)

Ein 43-jähriger Außendienstmitarbeiter aus Graz wurde von seinem Arbeitgeber fristlos entlassen, berichtet die Arbeiterkammer Steiermark. Der Vorwurf: Er habe für ein Konkurrenzunternehmen gearbeitet. „Tatsächlich führte der Mann bereits regelmäßig Telefonate mit Kund:innen einer anderen Firma. Zu diesem Zeitpunkt war zwischen dem 43-Jährigen und seinem Chef jedoch bereits die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses vereinbart“, so die AK. Zudem war dem Außendienstmitarbeiter mitgeteilt worden, dass die Handelssparte, in der er tätig war, eingestellt werde. Vor diesem Hintergrund war es ihm erlaubt, Kontakt zu Konkurrenzunternehmen aufzunehmen, um sich um sein berufliches Fortkommen zu kümmern.

Nachzahlung von 5.000 Euro erwirkt

Nach der Entlassung wandte sich der Betroffene an die Arbeiterkammer Steiermark. Diese forderte vom Unternehmen eine Kündigungsentschädigung. Der Arbeitgeber lehnte diese zunächst ab. Laut Arbeiterkammer wollte sich das Unternehmen jedoch einen gerichtlichen Streit letztlich nicht leisten und lenkte ein. Im Rahmen eines Vergleichs erhielt der Außendienstmitarbeiter eine Nachzahlung in Höhe von 5.000 Euro. Außerdem wurde die fehlerhafte Abmeldung, die infolge der fristlosen Entlassung erfolgt war, korrigiert.

Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.
Mehr Interessantes