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Auf dem Foto von www.5min.at sieht man ein Bordell und einen Mann.
Der Mann dachte, dass er für die Herz-OP ihrer Mutter zahlen würde, doch stattdessen ging ein Teil des Geldes in eine Brustvergrößerung.

Freier überwies 8.600 Euro: Prostituierte erfand Herz-OP

Ein Freier glaubte, einer Prostituierten in einer familiären Notlage zu helfen und überwies ihr 8.600 Euro. Vor Gericht in Graz zeigte sich nun: Die angebliche Herzoperation der Mutter existierte offenbar nie.

von Leema Mohsenzada-Slaje Auf dem Foto auf www.5min.at sieht man Leema Mohsenzada-Slaje.
2 Minuten Lesezeit(339 Wörter)
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In Graz standen ein Oststeirer und eine 27-jährige Prostituierte am Landesgericht, die sich in einem Laufhaus in der Südsteiermark kennengelernt hatten. Was zunächst als geschäftlicher Kontakt begann, entwickelte sich laut Gerichtsakten rasch zu einer engen Verbindung mit täglichen Nachrichten, Videoanrufen und persönlichen Treffen, so aus einem Bericht der Kleinen Zeitung.

Freier überwies insgesamt 8.600 Euro

Der Mann erklärte vor Gericht, dass ihn die Frau immer wieder um finanzielle Hilfe gebeten habe. Dabei soll sie von einer schwer kranken Mutter, offenen Rechnungen, Mietproblemen und finanziellen Sorgen erzählt haben. Über mehrere Monate hinweg überwies der Freier der Prostituierten insgesamt rund 8.600 Euro. Er sei überzeugt gewesen, dass das Geld für dringende familiäre Angelegenheiten benötigt werde.

Geld floss laut Gericht in Brustoperation

Später stellte sich laut Anklage jedoch heraus, dass rund 4.500 Euro für eine Brustvergrößerung verwendet worden sein sollen. Die angeblich notwendige Herzoperation der Mutter spielte im Verfahren eine zentrale Rolle. Laut Richterin reichte bereits diese erfundene Geschichte aus, um den Tatbestand des Betrugs zu erfüllen. Die Angeklagte bestritt vor Gericht nicht, Geld erhalten zu haben. Sie argumentierte allerdings, dass sie die Beträge durch ihre Arbeit „abgearbeitet“ habe. Sie habe „exklusiv“ für den Mann gearbeitet, täglich Kontakt gehalten sowie Fotos, Videos und Gespräche angeboten. Der Freier widersprach dieser Darstellung entschieden. Für ihn sei immer klar gewesen, dass es sich um geliehenes Geld handle, das zurückgezahlt werden sollte.

Richterin sprach von Naivität

Die Richterin erklärte in ihrer Urteilsbegründung, der Mann sei möglicherweise „etwas verliebt“ und „naiv“ gewesen. Gleichzeitig stellte sie klar, dass gezielt mit einer angeblichen Notlage gearbeitet worden sei, um an Geld zu kommen. Die Prostituierte wurde schließlich zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Zusätzlich muss sie die 8.600 Euro zurückzahlen. Trotz allem erklärte der Freier vor Gericht, dass er der Frau nicht böse sei. Er habe sogar versucht, die Anzeige zurückzuziehen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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