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/ ©pexels/pixabay
Bild auf 5min.at zeigt einen Lehrer an der Tafel.
OGH-Entscheidung im Lehrerfall: Teilaufhebung bringt neuen Prozess in Graz.

Nacktfotos von Schülern: Neue Wende bei Skandalprozess um Grazer Lehrer

Im Verfahren gegen einen Grazer Lehrer hat der Oberste Gerichtshof zwar zentrale Teile der Verurteilung bestätigt, einzelne Punkte jedoch aufgehoben. Damit kommt es im Juni erneut zu einer Verhandlung in Graz.

von Elisa Auer Elisa Auer 5 Minuten Redaktion
2 Minuten Lesezeit(291 Wörter)
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Der 41-jährige ehemalige Lehrer war bereits im Vorjahr vom Straflandesgericht Graz zu zwei Jahren und neun Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er über soziale Netzwerke unter falscher Identität Schüler zu intimen Aufnahmen verleitet haben soll. Auch der Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses wurde ihm zur Last gelegt. Während der Mann Teile der Vorwürfe bestritt, blieb das Schöffengericht bei einer klaren Schuldspruchlinie und ordnete zusätzlich eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an. Mehr dazu hier: Urteil im Nacktfoto-Prozess: Haftstrafe und Einweisung für Ex-Lehrer.

Psychiatrisches Gutachten sieht hohes Rückfallrisiko

Im Verfahren spielte auch ein psychiatrisches Gutachten eine zentrale Rolle. Der Sachverständige beschrieb eine ausgeprägte sexuelle Präferenz in Richtung pubertierender Jugendlicher und warnte vor einer hohen Wahrscheinlichkeit weiterer Tathandlungen ohne therapeutische Betreuung. Dementsprechend wurde im Ersturteil eine Einweisung empfohlen, um eine Behandlung im geschützten Rahmen sicherzustellen.

OGH kippt Einweisung teilweise

Der Oberste Gerichtshof bestätigte nun zwar die Nichtigkeitsbeschwerde nicht, gab jedoch der Beschwerde gegen die Einweisung teilweise statt. Ausschlaggebend war die rechtliche Bewertung einzelner Anlasstaten. So stellte der OGH klar, dass die im Urteil genannte Erpressung nicht ausreiche, um eine Unterbringung zu rechtfertigen, da keine Gewalt oder Drohung mit Gewalt festgestellt worden sei. Dieser entscheidende Punkt sei im Ersturteil nicht ausreichend begründet worden.

Neuer Verhandlungstermin im Juni

Damit bleibt das Urteil nicht vollständig unangetastet: Sowohl die Frage der Einweisung als auch die konkrete Strafhöhe müssen erneut verhandelt werden. Der neue Termin vor dem Straflandesgericht Graz ist für den 9. Juni angesetzt. Gerichtssprecherin Barbara Schwarz bestätigte gegenüber der Kleinen Zeitung die Wiederaufnahme dieser Teilaspekte des Verfahrens.

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