Neue Regelung in Graz: Hebammen werden von Parkgebühren befreit
Der Grazer Gemeinderat beschließt eine neue Regelung für Hebammen: Berufliche Fahrten im Rahmen von Hausbesuchen werden künftig von Parkgebühren befreit. Die Maßnahme soll den Arbeitsalltag spürbar erleichtern und gilt ab 4. Juni.
Die Stadt Graz setzt mit dem Beschluss ein Zeichen für bessere Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen. Künftig müssen Hebammen bei beruflichen Einsätzen, etwa bei Geburten, Vor- und Nachsorge sowie Beratungsgesprächen im Rahmen des Eltern-Kind-Passes, keine Parkgebühren mehr entrichten. Die neue Regelung wird in der Gemeinderatssitzung am 21. Mai beschlossen und soll insbesondere jene Tätigkeiten erleichtern, bei denen kurzfristige und nicht planbare Einsatzzeiten an der Tagesordnung stehen.
Gleichstellung mit Ärzten und Pflegeberufen
Mit der Entscheidung werden Hebammen in Graz rechtlich jenen Berufsgruppen gleichgestellt, die bereits von ähnlichen Ausnahmen profitieren. Dazu zählen unter anderem Ärzte sowie mobile und ambulante Pflegedienste. Ziel sei es, eine einheitliche Behandlung im Bereich der mobilen Gesundheitsversorgung sicherzustellen und praktische Hürden im Berufsalltag zu reduzieren.
Initiative aus dem Berufsalltag heraus
Angestoßen wurde die Regelung von der Grazer Hebamme Christine Rieger. Sie verweist auf die Bedeutung der Maßnahme für die tägliche Arbeit: Die Befreiung von Parkgebühren stelle eine wesentliche Erleichterung dar und unterstütze die Betreuung von Familien direkt im häuslichen Umfeld. Auch aus der Stadtregierung kommt breite Zustimmung. Bürgermeisterin Elke Kahr betont, dass man sich „seit langem dafür eingesetzt“ habe, diese Entlastung umzusetzen, da es in der Versorgung oft auf jede Minute ankomme.
Politik betont Bedeutung der Hebammenarbeit
Vizebürgermeisterin Judith Schwentner hebt hervor, dass Hebammen häufig unter Zeitdruck direkt bei Familien im Einsatz seien. Die neue Regelung ermögliche ein schnelleres und unkomplizierteres Ankommen bei den Patienten und stärke damit die Versorgung unmittelbar. Gesundheitsstadtrat Robert Krotzer ergänzt, dass eine funktionierende Gesundheitsversorgung auch die Arbeitsrealität jener berücksichtigen müsse, die täglich mobil im Einsatz sind. Gerade die Begleitung von Familien in sensiblen Lebensphasen brauche verlässliche Rahmenbedingungen.
Breitere Versorgung und weniger Bürokratie
Laut dem Österreichischen Hebammengremium geht die Grazer Lösung über bestehende Regelungen in anderen Städten hinaus. Während etwa in Wien Parkausnahmen teilweise nur für Geburten gelten, umfasst die neue Regelung in Graz auch Vor- und Nachsorgeleistungen. Für die Nutzung ist eine klar sichtbare Kennzeichnung des Fahrzeugs mit der offiziellen „Hebamme im Dienst“-Tafel erforderlich. Diese wird zentral vom Hebammengremium ausgegeben, wodurch zusätzlicher Verwaltungsaufwand vermieden werden soll. Mit der neuen Regelung will die Stadt Graz die Rahmenbedingungen für einen zentralen Gesundheitsberuf verbessern und gleichzeitig die mobile Versorgung von Familien stärken. Die Befreiung von Parkgebühren tritt mit 4. Juni 2026 in Kraft.