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Nach Amoklauf-Spendenaktion: Frau in Graz wegen Betrugs verurteilt.

Spenden für Amok-Opfer kassiert: „Sie hat nur sich selbst geholfen“

Eine Frau aus der Steiermark sammelte nach dem Amoklauf in Spenden für Hinterbliebene. Rund 39.000 Euro sollen jedoch Großteils in private Zwecke geflossen sein. Nun gibt es ein Urteil (nicht rechtskräftig) in dem Fall.

von Elisa Auer Elisa Auer 5 Minuten Redaktion
2 Minuten Lesezeit(330 Wörter)
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Vor dem Grazer Gericht ist eine 33-Jährige wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt worden. Der Vorwurf: Sie soll nach der Amoktat an einer Grazer Schule im Juni 2025 eine Spendenaktion für Betroffene missbraucht haben. Insgesamt wurden rund 39.000 Euro gesammelt.

Spendenaufruf direkt nach der Tragödie

Nur kurz nach der Tat, bei der zehn Menschen getötet wurden, wurde über eine Online-Plattform eine Spendenkampagne für Hinterbliebene und Betroffene gestartet. Innerhalb kurzer Zeit gingen laut Ermittlungen mehrere hundert Beiträge ein. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass nur ein kleiner Teil der Summe tatsächlich bei Angehörigen ankam. Der überwiegende Betrag soll stattdessen für private Zwecke verwendet worden sein.

Auftreten im Umfeld der Opfer

Laut Gericht soll sich die Frau im Zuge der Aktion als Unterstützerin im Umfeld der Betroffenen ausgegeben haben. Sie habe eine Rotkreuz-Uniform getragen und sei sogar zum Tatort gefahren, um Kontakt zu Angehörigen aufzunehmen. Später habe sie auch an Beerdigungen teilgenommen, obwohl sie persönlich keine Verbindung zu den Opfern hatte. Erst eine journalistische Anfrage zur Höhe der ausbezahlten Spenden brachte die Sache ins Rollen. Die Angeklagte sprach von Panik und gab an, den Überblick verloren zu haben. Ein Teil des Geldes sei demnach weitergeleitet worden, der Großteil jedoch für den eigenen Lebensunterhalt verwendet worden.

Gericht sieht klare Täuschung

Vor Gericht wurde das Verhalten deutlich kritisiert. Die Angeklagte habe in einer Phase großer öffentlicher Betroffenheit Vertrauen ausgenutzt. Insgesamt seien nur etwas mehr als 2.000 Euro tatsächlich bei Betroffenen angekommen. „An jenem Tag ist Graz stillgestanden, in Schockstarre. Sie sagen, Sie wollten helfen. Geholfen haben Sie aber nur sich selber“, so die Richterin laut eines Berichts der Kronen Zeitung. Das Gericht verurteilte die 33-Jährige zu 21 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt. Durch die bereits verbrachte Untersuchungshaft gilt der unbedingte Teil der Strafe als verbüßt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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