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/ ©Montage: Anna Shvets/Canva
Symbolfoto
Foto auf 5min.at zeigt einen ältere Frau und Geld.
Eine 64-jährige Bosnierin soll jahrelang AMS-Geld kassiert haben, obwohl sie großteils nicht in Österreich lebte.

AMS-Betrug: Frau kassierte 31.000 Euro mit Scheinwohnsitz

In Graz ist ein Betrugsfall rund um AMS-Geld aufgeflogen: Eine Bosnierin soll über vier Jahre lang Leistungen bezogen haben, obwohl sie meist in ihrer Heimat lebte. Auch ihre Tochter stand vor Gericht.

von Julia Waldhauser Teamfoto von 5min.at: Julia Waldhauser ist für die Online-Redaktion Graz tätig.
2 Minuten Lesezeit(356 Wörter)
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Mehr als vier Jahre lang soll eine 64-jährige Bosnierin Arbeitslosengeld in Österreich bezogen haben, obwohl sie überwiegend in Bosnien und Herzegowina lebte. Möglich gewesen sein soll das durch einen Scheinwohnsitz in Graz. Wie die Kleine Zeitung berichtet, ging es um mehr als 31.000 Euro, die ungerechtfertigt ausbezahlt worden sein sollen. Aufgeflogen ist der Fall durch Ermittlungen der Task Force SOLBE, die sich mit Sozialleistungsbetrug beschäftigt. Zuständig war das AMS Graz West und Umgebung. Vor Gericht mussten sich nun die 64-Jährige und ihre 29-jährige Tochter verantworten.

Foto auf 5min.at zeigt das AMS Graz West.
©Google Streetview
Beim AMS Graz West und Umgebung flog der Betrug mit dem Scheinwohnsitz auf.

Tochter half mit

Die Tochter soll ihre Mutter bei dem Betrug unterstützt haben. Laut Bericht der Kleinen Zeitung füllte sie unter anderem Anträge aus und war bei AMS-Terminen dabei. Dort dolmetschte sie für ihre Mutter. Dabei soll sie gewusst haben, dass ihre Mutter ihren Lebensmittelpunkt nicht in Österreich hatte. Zwar hatte die 64-Jährige ein Zimmer in der Grazer Wohnung ihrer Tochter, den Großteil der Zeit soll sie aber in Bosnien verbracht haben. Beide Frauen zeigten sich vor Gericht geständig.

Geld muss zurückgezahlt werden

Ein Teil des Geldes wurde bereits zurückgezahlt. 18.000 Euro sollen laut Verhandlung schon beglichen worden sein. Der Rest konnte vom AMS nicht mehr zur Gänze zurückgefordert werden, weil nur drei Jahre geltend gemacht werden können. Damit die übrigen 13.000 Euro nicht bei den Angeklagten bleiben, erklärte das Gericht diesen Betrag für verfallen. Die Frauen müssen diesen Vermögensvorteil an die Republik zurückzahlen. Zusätzlich wurden Mutter und Tochter wegen schweren Betrugs zu je sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Beide waren bisher unbescholten.

6.062 Sozialbetrugsfälle im Jahr 2025

Der Grazer Fall ist kein Einzelfall. Laut den von der Kleinen Zeitung genannten Zahlen wurden im Jahr 2016 österreichweit noch 472 Anzeigen im Zusammenhang mit Sozialbetrug verzeichnet. 2025 waren es bereits 6.062 Fälle. Seit der Gründung der Task Force SOLBE im Jahr 2018 wurde ein Gesamtschaden von rund 158 Millionen Euro aufgedeckt. Allein im Vorjahr soll es um 23 Millionen Euro gegangen sein. 2025 wurden 6.191 Tatverdächtige erfasst. Laut Innenministerium hatten 74,5 Prozent der Tatverdächtigen keine österreichische Staatsbürgerschaft, 25,5 Prozent waren Inländer.

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