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/ ©pexels/pixabay
Bild auf 5min.at zeigt einen Lehrer an der Tafel.
Die Haftstrafe nach OGH-Entscheidung neu festgelegt.

Nacktfoto-Prozess: Neue Strafe für Grazer Ex-Lehrer

Im Fall eines ehemaligen Lehrers, der Schüler über gefälschte Social-Media-Profile zu intimen Aufnahmen verleitet haben soll, ist am Dienstag erneut ein Urteil gefallen.

von Elisa Auer Elisa Auer 5 Minuten Redaktion
3 Minuten Lesezeit(542 Wörter)
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Der Fall hatte bereits im vergangenen Jahr für großes Aufsehen gesorgt. Damals wurde der ehemalige Pädagoge vom Landesgericht für Strafsachen Graz zu zwei Jahren und neun Monaten unbedingter Haft sowie zur Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum verurteilt. 5 Minuten berichtete: Urteil im Nacktfoto-Prozess: Haftstrafe und Einweisung für Ex-Lehrer. Gegen dieses Urteil legte der Mann Rechtsmittel ein. Der Oberste Gerichtshof bestätigte zwar die wesentlichen Schuldsprüche, hob jedoch die verhängte Maßnahme sowie die Strafhöhe auf. Grund dafür war ein rechtlicher Fehler bei der Begründung der Unterbringung. Deshalb musste das Schöffengericht nun erneut über die Strafe und die Frage einer Einweisung entscheiden.

Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten

Am Dienstag sprach das Gericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte nahm sich drei Tage Bedenkzeit. An den zentralen Schuldsprüchen änderte sich nichts. Der ehemalige Lehrer wurde unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, Erpressung, teils versuchter Nötigung, Täuschung und Verleumdung schuldig gesprochen.

Gericht sieht Unterbringung nicht mehr als notwendig an

Anders als im ersten Verfahren wurde eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum diesmal nicht angeordnet. Das Gericht begründete dies damit, dass sich die Gefährlichkeitsprognose inzwischen verändert habe. Wie die vorsitzende Richterin Julia Noack ausführte, habe der Angeklagte bereits über einen längeren Zeitraum therapeutische Maßnahmen in Anspruch genommen. Deshalb sei eine Unterbringung nicht mehr erforderlich. Bei der Strafbemessung wurden unter anderem das weitgehende Geständnis, die gezeigte Schuldeinsicht, die verminderte Zurechnungsfähigkeit, eine teilweise Schadensgutmachung sowie die lange Verfahrensdauer als mildernde Umstände berücksichtigt. Gleichzeitig verwies das Gericht auf zahlreiche erschwerende Faktoren. So seien mehrere schwere Straftaten zusammengetroffen, zudem sei der Angeklagte über längere Zeit sehr strukturiert und planmäßig vorgegangen.

Über Jahre Schüler getäuscht

Laut den Feststellungen des Gerichts hatte der ehemalige Lehrer über einen längeren Zeitraum gefälschte Social-Media-Profile verwendet und sich dabei als Mädchen ausgegeben. Auf diese Weise soll er das Vertrauen mehrerer Schüler gewonnen haben. Die Jugendlichen wurden dadurch dazu gebracht, intime Fotos und Videos von sich zu übermitteln. Im Zuge der Ermittlungen stellten die Behörden insgesamt 30 Datenträger sicher.

Tausende Dateien sichergestellt

Ein technischer Sachverständiger wertete die Datenträger aus und stieß dabei auf mehr als 6.000 Fotos und Videos mit sexuellem Inhalt. Die Aufnahmen betrafen überwiegend männliche Jugendliche. Bei einzelnen Bildern bestand laut Gutachten der Verdacht, dass die Betroffenen noch nicht 14 Jahre alt gewesen sein könnten. Bereits im ersten Verfahren hatte das Gericht die Aussagen der betroffenen Schüler als glaubwürdig eingestuft. Den Schilderungen der Jugendlichen wurde mehr Gewicht beigemessen als den Angaben des Angeklagten, der zwar Teile der Vorwürfe eingeräumt hatte, andere jedoch bestritt.

Psychiatrisches Gutachten spielte zentrale Rolle

Im Verfahren war auch ein psychiatrischer Sachverständiger beigezogen worden. Dieser diagnostizierte beim Angeklagten eine schwere sexuelle Präferenzstörung und attestierte ihm Pädophilie. Im Erstverfahren hatte der Experte ohne entsprechende Behandlung ein hohes Risiko weiterer Straftaten gesehen und deshalb eine Unterbringung empfohlen. Nach der neuerlichen Entscheidung des Grazer Straflandesgerichts wurde dieser Antrag nun jedoch abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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