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Symbolfoto zu einem Beitrag von 5min.at: Ein Schild vor dem Landesgericht Graz
Mehr als drei Jahre nach den ihm vorgeworfenen Taten musste sich ein 23-jähriger Grazer am Straflandesgericht verantworten.

„Es widert mich an“: Grazer bereut Nazi-Postings vor Gericht

Vor dem Grazer Straflandesgericht zeigte sich ein 23-Jähriger tief erschüttert über seine Vergangenheit. Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung wurde er schuldig gesprochen. Vor Gericht sagte er: „Es widert mich an.“

von Leema Mohsenzada-Slaje Auf dem Foto auf www.5min.at sieht man Leema Mohsenzada-Slaje.
2 Minuten Lesezeit(379 Wörter)
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Mehr als drei Jahre nach den ihm vorgeworfenen Taten musste sich ein 23-jähriger Grazer am Straflandesgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft legte ihm nationalsozialistische Wiederbetätigung zur Last. Doch im Gerichtssaal standen diesmal nicht Rechtfertigungen im Mittelpunkt, sondern ungewöhnlich klare Worte der Reue. „Es widert mich an“, sagte der Angeklagte mit Blick auf seine früheren Postings. Rückblickend empfinde er seine damaligen Aussagen als „grauslich“ und „widerlich“.

Hunderte einschlägige Inhalte sichergestellt

Laut Anklage soll der Grazer zwischen Juli 2020 und April 2023 insgesamt 45 einschlägige Postings veröffentlicht oder geteilt haben. Darunter befanden sich nationalsozialistische, rassistische, homophobe und menschenverachtende Inhalte. Auf seinem Mobiltelefon fanden Ermittler zudem rund 1.600 einschlägige Dateien. Während ausgewählte Beiträge im Gerichtssaal gezeigt wurden, reagierte der 23-Jährige sichtbar betroffen und vergrub mehrfach den Kopf in den Händen.

„Man hat irgendwann nur noch Hass im Kopf“

Vor Gericht schilderte der Angeklagte auch, wie er nach eigenen Angaben in rechtsextreme Kreise geraten sei. Er sprach von psychischen Problemen, fehlendem Selbstwertgefühl und dem Wunsch, Anerkennung zu finden. Aus anfänglicher Provokation sei nach und nach Überzeugung geworden. Heute sehe er diese Zeit völlig anders. „Man kommt irgendwie hinein und hat irgendwann nur noch Hass im Kopf. Hass, Hass, Hass“, sagte der 23-Jährige. Nach eigenen Angaben habe ihn erst eine Hausdurchsuchung aus dieser Szene herausgerissen.

Sachverständiger beschreibt psychische Erkrankungen

Ein psychiatrischer Sachverständiger diagnostizierte beim Angeklagten unter anderem ADHS, Asperger-Syndrom, eine Impulskontrollstörung sowie eine Verhaltensstörung infolge von Cannabismissbrauch. Mittlerweile lebt der 23-Jährige in einer sozialen Einrichtung, befindet sich in Behandlung und bereitet sich auf einen handwerklichen Beruf vor. Vor Gericht erklärte er, dass Hautfarbe oder Religion für ihn heute keine Rolle mehr spielten und er ein normales Leben führen wolle.

Bedingte Haft und Geldstrafe

Die Geschworenen sprachen den Mann schuldig. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe sowie zwölf Monate bedingte Freiheitsstrafe. Zusätzlich erhält der 23-Jährige einen Bewährungshelfer und bleibt vorerst in der sozialen Einrichtung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bis zum Abschluss des Verfahrens galt und gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung hinsichtlich nicht rechtskräftig entschiedener Vorwürfe; nun liegt ein erstinstanzliches, noch nicht rechtskräftiges Urteil vor.

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