Übergabe eskalierte: Steirer schoss auf Drogendealer
Ein 24-jähriger Südsteirer muss sich in Graz wegen eines eskalierten Drogengeschäfts vor Gericht verantworten. Er soll bei einer Auseinandersetzung einen Mann angeschossen haben. Eine Mordabsicht weist der Angeklagte zurück.
Am Grazer Straflandesgericht musste sich am Mittwoch ein 24-jähriger Mann aus der Südsteiermark verantworten. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht eine Auseinandersetzung rund um ein mutmaßliches Drogengeschäft, bei der ein Mann durch einen Schuss schwer verletzt wurde. Die Staatsanwaltschaft geht von einem versuchten Tötungsdelikt aus, der Angeklagte bestreitet dies.
Drogendeal eskalierte
Laut Anklage soll der Beschuldigte im Sommer des vergangenen Jahres mit einem Drogendealer in Kontakt gekommen sein und zunächst den Kauf einer kleineren Menge synthetischer Drogen vereinbart haben. Bei einer später geplanten Übergabe in der Nähe eines Stausees soll die Situation eskaliert sein. Der Angeklagte soll eine unerlaubt besessene Pistole bei sich gehabt haben, weil er den Ablauf der Übergabe misstrauisch beobachtete. Nach Darstellung der Anklage sollen mehrere Männer versucht haben, ihm das mitgebrachte Geld abzunehmen, ohne die vereinbarte Ware auszuhändigen. Daraufhin kam es zu einer Auseinandersetzung.
24-Jähriger schoss auf Drogendealer
Dabei soll der 24-Jährige zunächst einen Schuss abgegeben haben. Als die Männer davonliefen, folgte ein weiterer Schuss, durch den einer der Beteiligten am Bein getroffen wurde. Der Verletzte konnte den Ort des Geschehens noch verlassen und wurde anschließend in ein Krankenhaus gebracht. Nach dem Vorfall soll der Angeklagte versucht haben, Beweismittel zu beseitigen. Kurz darauf wurde er festgenommen.
Angeklagter bestreitet Tötungsabsicht
Vor Gericht bestätigte der Südsteirer laut Medienberichten den Besitz der Waffe sowie wesentliche Teile des Geschehens. Er erklärte jedoch, er habe nicht beabsichtigt, jemanden zu töten. Sein Ziel sei gewesen, sein Geld zurückzuerlangen. Die zentrale Frage im Prozess ist, ob der Angeklagte bei der Schussabgabe den Tod eines Menschen zumindest in Kauf genommen hat. Die Anklage sieht diesen Vorsatz gegeben, die Verteidigung widerspricht. Das Verfahren ist derzeit auf zwei Tage angesetzt. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.