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Auf dem Foto von www.5min.at sieht man die Herz Jesu Kirche in Graz und eine Polizistin.
Mit ihrem Auto wäre das erlaubt gewesen, für Motorräder gelten jedoch andere Regeln. Derzeit gibt es in Graz drei Anrainerparkzonen.

Achtung, Motorradfahrer: In diesen Grazer Zonen drohen Strafen

Wer in Graz mit dem Motorrad in einer Anrainerparkzone parkt, kann eine böse Überraschung erleben. Anders als Autos dürfen Zweiräder dort nicht kostenlos stehen, selbst dann nicht, wenn sie den Anwohnern gehören.

von Leema Mohsenzada-Slaje Auf dem Foto auf www.5min.at sieht man Leema Mohsenzada-Slaje.
2 Minuten Lesezeit(387 Wörter)
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Für Motorradfahrer in Graz gibt es in den Anrainerparkzonen eine Regelung, die viele nicht kennen dürften. Während Anwohner ihr Auto mit einer gültigen Parkplakette kostenlos abstellen können, gilt das für Motorräder nicht. Wer sein Zweirad dennoch dort parkt, muss mit einer Geldstrafe rechnen, selbst direkt vor der eigenen Haustür.

Grazerin musste vor dem eigenen Wohnhaus bezahlen

Eine Grazerin wurde kürzlich mit 25 Euro bestraft, weil sie ihr Motorrad in einer Anrainerparkzone vor ihrem Wohnhaus abgestellt hatte, so aus einem Bericht des ORF. Mit ihrem Auto wäre das erlaubt gewesen, für Motorräder gelten jedoch andere Regeln. Derzeit gibt es in Graz drei Anrainerparkzonen: im Univiertel, im Neutorviertel und im Herz-Jesu-Viertel. Dort stehen insgesamt mehrere hundert Parkplätze ausschließlich für berechtigte Anwohner mit Parkplakette zur Verfügung.

Warum Motorräder nicht kostenlos parken dürfen

Der Grund liegt laut dem Grazer Straßenamt in der Kontrolle. Während Autos ihre Parkplakette gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen können, fehlt diese Möglichkeit bei Motorrädern. Thomas Fischer vom Grazer Straßenamt erklärt, dass ein Motorrad in diesen Bereichen des Anwohnerparkens nicht parken dürfte, weil es für das Überwachungsorgan nicht ersichtlich ist, ob es sich um ein Fahrzeug eines Anwohners handelt oder nicht. Hinzu kommt, dass die Kontrollorgane aus Datenschutzgründen keinen Zugriff auf das Zulassungsregister haben. „Für das Überwachungsorgan ist nur aufgrund der Parkplakette ersichtlich, ob es sich um einen Anwohner handelt“, so Fischer.

Digitales Parkpickerl als mögliche Lösung

Eine Änderung könnte künftig ein digitales Parkpickerl bringen. Dieses würde an das Kennzeichen gekoppelt sein und die Kontrolle erleichtern. Ob und wann ein solches System kommt, ist allerdings noch offen. Für Motorradfahrer hätte das allerdings auch Nachteile. Während Motorräder derzeit in den blauen und grünen Kurzparkzonen grundsätzlich kostenlos parken dürfen, könnte mit einem digitalen Anwohnerpickerl künftig auch für sie eine Gebühr anfallen. Die Anwohner-Parkplakette erhalten Personen mit Hauptwohnsitz in Graz. Je nach Parkzone kostet sie derzeit zwischen 204 und 230 Euro pro Jahr. Für Motorradfahrer bleibt die Situation vorerst unverändert: In Anrainerparkzonen dürfen sie ihr Fahrzeug nicht kostenlos abstellen, auch dann nicht, wenn sie direkt dort wohnen.

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