Wegen strenger Gesetzeslage: Railjet fuhr als Geisterzug nach Villach
Warum fährt ein leerer Railjet weiter, während die Fahrgäste zurückbleiben? Genau dieses kuriose Szenario spielte sich vor Kurzem in Graz ab.
Fast tägliche Pannen im Zugverkehr, gerissene Oberleitungen oder technische Gebrechen wie zuletzt wie berichtet am vergangenen Montag in St. Paul im Lavanttal, wo bei einem Railjet nichts mehr ging, bereiten auch den ÖBB Sorgen. Dazu kommt noch eine Gesetzeslage, die oft seltsame Blüten treibt und „Geisterzüge“ schafft.
Zugführer erschien nicht zum Dienst
Nach der Panne in St. Paul, wo nach einem Gebrechen der Railjet nicht mehr weiter konnte und die Passagiere einen anderen Zug suchen mussten, um ihre Reise fortzusetzen, berichtet ein Lokführer über einen weiteren Vorfall: Für einen Railjet aus Wien in Richtung Villach war vor einiger Zeit in Graz Endstation. Hier war kein technisches Gebrechen die Ursache, sondern ein menschliches. „In Graz findet jeweils ein Personalwechsel statt, die Kollegen aus Wien werden von Kollegen aus Kärnten oder Steiermark abgelöst, welche dann dort den Dienst übernehmen. Als der Zug schon abfahrbereit war wurde festgestellt, dass ein Zugführer nicht zum Dienst erschienen war“, schildert 5 Minuten ein Lokführer.
Kein Zug ohne Zugführer
„Zugführer sind dienstführende Zugbegleiter, ohne die ein Zug nicht abfahren darf. Das ist eine strenge gesetzliche Vorschrift“, so ÖBB Pressesprecher Herbert Hofer auf Anfrage. Also was dann? Der Zug musste, weil der Zugführer aus damals unerfindlichen Gründen nicht zum Dienst erschienen war, geräumt werden und die Passagiere auf den nächsten planmäßig folgenden Railjet „umgesiedelt“ werden.
Geisterzug nach Villach
Was dann folgte ließ die umquartierten Passagiere baff dreinblicken, denn der geräumte Railjet fuhr vor ihren Augen leer, sozusagen als Geisterzug, nach Villach weiter, um dort schon am Bahnhof wartende Passagiere, die wiederum nach Wien wollten, aufzunehmen. Hofer. „In so einem Fall war das notwendig, weil die Garnitur ja in Villach dringend benötigt wurde.“ Ein leerer Zug ohne Zugbegleiter darf übrigens laut Gesetz abfahren. Das schon.