Auf schriftliche Jobzusage vertraut – dann kam plötzlich die Absage
Ein 22-jähriger Grazer vertraut auf eine schriftliche Wiedereinstellungszusage. Als der Betrieb absagt, schaltet sich die Arbeiterkammer ein - am Ende erhält er über 1.300 Euro und ein korrektes Dienstzeugnis.
Zehn Monate lang war der 22-Jährige bei einem Steinmetzbetrieb beschäftigt. Dann bat ihn sein Chef, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzulösen. Gleichzeitig versprach er: „Im März stellen wir dich wieder ein.“ Diese Zusage wurde auch schriftlich vereinbart.
Absage im März
Der junge Mann vertraute auf die Vereinbarung. Im März fragte er mehrfach beim Betrieb nach. Dann kam die Ernüchterung: „Wir stellen dich doch nicht wieder ein.“ Damit stand die neue Auskunft im klaren Widerspruch zur schriftlichen Zusage.
AK greift ein
Daraufhin schaltete sich die Arbeiterkammer Steiermark ein. Sie machte dem Betrieb klar, dass eine schriftliche Zusage bindend ist. Was auf Papier festgehalten wurde, ließ sich also nicht einfach wegmeißeln. Für den jungen Grazer brachte das Einschreiten schließlich ein konkretes Ergebnis. Der Steirer erhielt eine Kündigungsentschädigung von über 1.300 Euro. Außerdem bekam er ein korrektes Dienstzeugnis. Die schriftliche Zusage war damit mehr als nur ein Stück Papier. In diesem Fall machte sie den entscheidenden Unterschied, so die Arbeiterkammer Steiermark.