Gutachter räumt Zweifel ein: Prozess um „Horrorzahnarzt“ wieder vertagt
Der Prozess rund um einen seit zehn Jahren suspendierten Klagenfurter Zahnarzt ging am Donnerstag (7. August 2026) in Graz weiter.
Er steht im Verdacht des schweren Betruges und soll Leistungen verrechnet haben, die er nie erbracht hat. Soweit die Sichtweise der Staatsanwaltschaft. Jener der Verteidigung ist freilich eine ganz andere, sie sieht in seinen Handlungen eine korrekte Vorgangsweise und das beweisen auch zahlreiche vom Angeklagten gewonnene Zivilklagen, die Patienten gegen ihn angestrebt hatten.
Gutachter räumt Zweifel ein
Selbst der von der vom Gericht bestellte Sachverständige, dessen Honorar bis jetzt bereits mehr als eine halbe Million Euro ausmacht geriet ein wenig ins Schleudern: Im Streit um angeblich nicht indizierte oder nicht erbrachte Leistungen kam es zu einer Wende. Der im Verfahren heftig umstrittene gerichtliche Sachverständige räumte gleich zu Beginn der Verhandlung ein, dass er die Indikation sämtlicher operativer Leistungen des Angeklagten tatsächlich nicht mehr mit Sicherheit beurteilen und daher auch nicht ausschließen könne, dass sie nicht doch medizinisch indiziert gewesen seien. Dazu erklärte er dem Vorsitzenden des Schöffensenates, dass er bei den Behandlungen (logischerweise) ja selbst nicht dabei gewesen sei. Auch dass die Leistungen tatsächlich erbracht worden seien, sei unstrittig, meinte der Sachverständige unter Hinweis auf die Aussagen der Patienten.
Streit um vier gezogene Weisheitszähne
Gestritten wurde am Donnerstag um vier gezogene Weisheitszähne bei einem Patienten. Der Sachverständige hielt über Nachfragen des Richters fest, dass für zwei der gezogenen Weisheitszähne tatsächlich keine Notwendigkeit zur Extraktion bestanden habe. Auf die Frage eines renommierten Privatsachverständigen, des Vorstands der Abteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie am AKH Wien, der vom Angeklagten aufgeboten wurde, musste der Sachverständige zugeben, die geltenden Leitlinien für die Entfernung der Weisheitszähne nicht zu kennen, berief sich zur Begründung seiner Ansicht aber immerhin auf seine 25-jährige Tätigkeit als Zahnarzt. Die nach den Leitlinien vorzunehmende Risikoabwägung hätte im gegenständlichen Fall für die Entfernung der beiden strittigen Zähne gesprochen, mit zunehmendem Alter würde die Komplikationsrate bei der Entfernung der Weisheitszähne steigen, erklärte der Professor aus Wien anhand des Röntgenbildes. Richter: „Der Patient ist aber nicht aufgeklärt gewesen und hat gar nicht gewusst, dass ihm alle vier Zähne gezogen werden sollten.“
Zivilakte sorgt für Verwirrung
Als ihm dann der Verteidiger ein Urkundenkonvolut an Prozessunterlagen aus einer gewonnenen Privatklage des Angeklagten genau rund um die vier Weisheitszähne einem zivilgerichtlichen Verfahren am Bezirksgericht Klagenfurt vorlegte, wonach just dieser Patient im dortigen Verfahren sofort anerkannt hat, keinen Anspruch gegen den Angeklagten aus einer allenfalls fehlerhaften oder nicht notwendigen Weisheitszahnentfernung zu haben und bekannt gab, seinen im Strafverfahren zuvor erhobenen Privatbeteiligten-Anschluss wieder zurückgezogen zu haben, war die Verwirrung wieder groß.
Nächster Termin im September
Der Weisheit rund um die vier Weisheitszähne letzter Schluss: der Schöffensenat muss sich angesichts all dieser überraschenden Ereignisse zusammensetzen und über das weitere Vorgehen beraten. Die Gutachtenserörterung wurde abgebrochen und ein neuer – möglicherweise letzter – Verhandlungstermin für September anberaumt. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.