„Ich war gar nicht in Graz“: Angeklagter bestreitet Vergewaltigung, dann kippt Aussage
Ein 20-Jähriger musste sich in Graz wegen Vergewaltigung verantworten. Zunächst behauptete er, zum Tatzeitpunkt gar nicht in der Stadt gewesen zu sein. Später jedoch änderte er seine Aussage.
Er wollte mit der Tat nichts zu tun haben und behauptete vor Gericht sogar, zum entscheidenden Zeitpunkt gar nicht in Graz gewesen zu sein. Ein 20-Jähriger musste sich am Grazer Straflandesgericht wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten. Zunächst hielt er an seiner Version fest und das trotz mehrerer belastender Aussagen. Die Staatsanwaltschaft schilderte vor Gericht einen Vorfall aus dem Jänner. Der Angeklagte soll damals in einem Lokal im Grazer Uni-Viertel eine 27-jährige Frau kennengelernt haben. Im weiteren Verlauf soll es zu einem sexuellen Übergriff gekommen sein.
Sie soll deutlich Nein gesagt haben
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hatte die Frau dem Angeklagten klar zu verstehen gegeben, dass sie keinen Geschlechtsverkehr wolle. Trotzdem soll er ihren Willen ignoriert und sie anschließend in einen dunkleren Bereich gedrängt haben. Nach dem mutmaßlichen Übergriff habe sich die Frau befreien können. Anschließend soll sie sich einer Freundin anvertraut haben.
Angeklagter präsentiert eigene Version
Der Beschuldigte stellte den Ablauf vor Gericht völlig anders dar. Er erklärte sich für unschuldig und bestritt insbesondere, überhaupt in Graz gewesen zu sein. Seine Erklärung für den fraglichen Abend: Er habe sich in Linz bei seinem Cousin aufgehalten, wo er seinen Geburtstag feiern wollte. Doch genau dieses Alibi wurde im Laufe des Prozesses zum Problem.
Wo sind die Belege für das Alibi?
Vor Gericht wurde hinterfragt, weshalb sich der behauptete Aufenthalt in Linz nicht belegen ließ. Fotos, die seine Anwesenheit dort bestätigen könnten, gab es offenbar nicht. Der Angeklagte erklärte dies damit, dass er sein Handy bereits zuvor verloren habe. Eine Verlustanzeige hatte er allerdings nicht gemacht. Gleichzeitig standen seinen Angaben mehrere Zeugenaussagen gegenüber. Mehrere Personen wollen den 20-Jährigen an jenem Abend in dem Grazer Lokal gesehen haben.
Zeugin ist sich „sehr sicher“
Besonders belastend war die Aussage einer Frau, die selbst vor dem Straflandesgericht aussagte. Sie erklärte, sich „sehr sicher“ zu sein, den Angeklagten in der Bar erkannt zu haben. Auch Richter Florian Kubin verwies den Angeklagten auf die Beweislage und die vorhandenen Zeugenaussagen. Dennoch blieb dieser zunächst bei seiner Darstellung und beteuerte weiterhin seine Unschuld. Mit Fortgang der Verhandlung wurde die Version vom angeblichen Aufenthalt in Linz allerdings zunehmend schwerer aufrechtzuerhalten.
Plötzlich folgt die Kehrtwende
Schließlich kam es zur überraschenden Wende: Der Angeklagte änderte seine Aussage und erklärte vor Gericht, schuldig zu sein. Damit nahm der Prozess eine entscheidende Wendung. Das Gericht musste nun über die Konsequenzen des Geständnisses und die vorliegenden Beweise entscheiden. Am Ende wurde der 20-Jährige vom Schöffengericht im Zusatzstrafenverhältnis zu dreieinhalb Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt.