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/ ©Screenshot "google streetview"
Foto auf 5min.at zeigt den Metahofpark in Graz.
Die Verordnung tritt mit 1. Oktober 2026 in Kraft und gilt für die Dauer von sechs Monaten.

Schutzzone im Grazer Metahofpark wird um sechs Monate verlängert

Die Schutzzone im Grazer Metahofpark bleibt bestehen. Mit 1. Oktober wird die Maßnahme um weitere sechs Monate verlängert. Damit soll vor allem die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen gewährleistet werden.

von Anja Mandler
1 Minute Lesezeit(164 Wörter)
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Die Landespolizeidirektion Steiermark hat die Verlängerung der Schutzzone gemäß § 36a Sicherheitspolizeigesetz (SPG) für den Bereich des Metahofparks neu verordnet. Die Verordnung tritt mit 1. Oktober 2026 in Kraft und gilt für die Dauer von sechs Monaten.

Befugnisse der Polizei

Durch die Schutzzone stehen den Polizistinnen und Polizisten erweiterte gesetzliche Befugnisse zur Verfügung. Personen, von denen anzunehmen ist, dass sie gerichtlich strafbare Handlungen begehen – insbesondere im Bereich der Suchtgiftkriminalität – oder die öffentliche Ordnung gefährden, können aus dem definierten Bereich gewiesen werden. Bei Verstößen gegen ein Betretungsverbot drohen Verwaltungsstrafen.

Bewährtes Mittel zur Prävention

Evaluierungen und Erfahrungen der vergangenen Monate haben gezeigt, dass sich die Schutzzone als wirksames Instrument erwiesen hat. Ziel ist es weiterhin, strafbaren Handlungen präventiv entgegenzuwirken, den Park als sicheren Raum für Anwohner sowie vor allem für Kinder und Jugendliche zu bewahren und das Sicherheitsgefühl in der Stadt nachhaltig zu stärken.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 29.09.2026 um 13:40 Uhr aktualisiert
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