Nach 30 Jahren fristlos entlassen: Grazer erhält jetzt 69.000 Euro
Seit 1996 arbeitete ein Grazer als Aufzugsmonteur für dasselbe Unternehmen. Dann folgte die fristlose Entlassung und seine Abfertigung stand auf dem Spiel. Der Fall landete vor Gericht und endete mit 69.000 Euro für den Mann.
Fast 30 Jahre im selben Unternehmen, dann war das Arbeitsverhältnis plötzlich beendet: Ein Grazer, der seit 1996 durchgehend als Aufzugsmonteur beschäftigt gewesen war, wurde fristlos entlassen. Wie die Arbeiterkammer berichtet, seien ihm zunächst keine Gründe für diesen Schritt genannt worden. Für den langjährigen Mitarbeiter ging es dabei um viel Geld. Durch die Entlassung stand auch seine Abfertigung nach dem alten System auf dem Spiel. Die Arbeiterkammer schaltete sich ein und zog schließlich vor Gericht.
Firma nennt im Verfahren Vorwürfe
Auch auf Nachfrage beim Unternehmen seien der Arbeiterkammer zunächst keine konkreten Gründe für die Entlassung genannt worden. Deshalb wurde gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geklagt. Gefordert wurden die Abfertigung alt sowie eine Kündigungsentschädigung. Erst im Gerichtsverfahren wurden laut Arbeiterkammer konkrete Vorwürfe erhoben. Das Unternehmen habe dem langjährigen Mitarbeiter gefälschte Arbeitsaufzeichnungen sowie das mehrmalige Nichtbefolgen von Weisungen vorgeworfen. Diese Darstellung konnte nach Angaben der Arbeiterkammer im Verfahren jedoch glaubwürdig entkräftet werden. Zu einem Urteil kam es letztlich nicht. Stattdessen wurde vor Gericht ein Vergleich geschlossen. Das Ergebnis für den ehemaligen Aufzugsmonteur: 69.000 Euro. Damit endete der arbeitsrechtliche Streit für den Grazer nach der überraschenden Entlassung mit einer hohen Vergleichszahlung.